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Das war zur Johanniszeit, am Tage, nachdem ich in’s Kloster auf Erfordern des Abtes und mit Bewilligung des Bischofs war zurückgeführt worden. Ich war in den Capitelsaal gebracht, allwo der ganze Convent sich versammelt hatte, daß ich vor den Abt gestellt würde, mein Urtheil zu empfahen, wie mit mir zu handeln wäre im Kloster. Denn obgleich meine Erledigung zurück in den weltlichen Stand allerdinge nach dem Spruch derer, denen die Entscheidung unterstünde, zu erharren wäre, so hätte ich doch meine Untugend und all’ das

So wär’ mir’s auch allerdinge ergangen bei der Übermacht meiner Feinde, und weil ich so ganz ungeübt war zu streiten, wenn nicht Gott mit mir ein Anderes beschlossen hätte. Denn von Ungefähr trug sich’s gewißlich nicht zu, daß just zu dieser Zeit drei Reiter den Weg geritten kamen von der Richtung, nach der meine Fahrt gieng. Es war ein rittermäßig angethaner Herr und zween Knechte.

Aber ich ersah bald, daß das nimmer geschehen würde, sondern daß allerdinge über ihn beschlossen war, in seine Losgebung nicht zu willigen, und daß, was man von meiner Herzensneigung zu ihm gespürt hatte, um so mehr zur Ursach’ ward, ihn im Kloster zu behalten.

»So steht Dein Wunsch und Wille noch allerdinge hinweg von unsfragt’ er mit Strenge und doch auch, als lebte, da ich so beweglich und nahe zu ihm redete, etwas von seiner früheren Gütigkeit gegen mich wieder auf in ihm. »Nur Freude schafft Dir dies, auch nachdem Du die Worte Deines Vaters, Herrn Bruno’s, vernommen

Hier bist Du allerdinge gefangen und das mit Recht; aber, so Du Dich fügst, soll Dir Deine Kunst hier wohl zu Danke sein

Er sagte – o, er stellte Euch die Worte meisterlich! – er sagte also: Es stünde leider bei ihm gar nicht, der Meinung seines Herzens nachzugeben, das auf so bewegliches Ersuchen und so eindringliche Bitten werthester Freundschaft freilich ohne Verzug ihm die Gewährung abzwingen würde; aber er dürfte nichts in dieser Sache wider die Satzungen der heiligen Kirche, und das sei ein bedenklicher Handel; was dazu von Maulbronn und sonst für Beweis und Urkund für und wider würde an’s Licht gebracht werdendarauf käm’ es an, und bis dahin müßte Inculpat allerdinge dem geistlichen Gericht unterstehen und dürfte des Gewahrsams in keinem Wege entledigt werden.