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»also unser Graf und Vater, Gwijde von Flandern, uns die Macht dazu gegeben hat, tun zu wissen: »Peter De Coninck, Obmann der Wollweber, und Jan Breydel, Obmann der Fleischer, aus unserer guten Stadt Brügge, und ihre Nachkommen bis in ewige Zeiten, sind und sollen bleiben von edelm Blute; genießen die Vorrechte, in deren Genuß die Lehnsherren in unserem Lande von Flandern sind;
»Meister Breydel,« antwortete Gistel, »Ihr habt keine Erlaubnis, in diesen Saal zu treten; verlaßt ihn schleunigst!« »Ich frage euch,« wiederholte Jan Breydel, »ob ihr den Vorsteher der Wollweber loslassen wollt?«
Mein Vater hat der Stadt Brügge viele Vorrechte verschafft, und der Zunftmeister der Weber und seine Kameraden haben das nicht vergessen. Sollte es mir aber dennoch mißglücken, so werden wir überlegen, wie wir die Jungfrau nach Jülich bringen.« Etwa eine halbe Stunde nach dieser Unterredung trat Meister De Coninck, Obmann der Wollweber, in Adolfs Zimmer.