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Er rief den Freiherrn von Wenk, einen Bekannten, der ueber die Strasse ritt, zu sich heran, und trotzig, den Platz nicht zu verlassen, eben weil das Gesindel hoehnisch auf ihn einblickte, und, mit vor dem Mund zusammengedrueckten Schnupftuechern, nur auf seine Entfernung zu warten schien, um loszuplatzen, bat er ihn, bei dem Grosskanzler, Grafen Wrede, abzusteigen, und durch dessen Vermittelung den Kohlhaas zur Besichtigung der Rappen herbeizuschaffen.

Sobald der Schlosshauptmann von Wenk diesen Brief gelesen hatte, verfuegte er sich unverzueglich zum Kurfuersten aufs Schloss, wo er die Herren Kunz und Hinz, welcher ersterer von seinen Wunden wieder hergestellt war, und den Praesidenten der Staatskanzelei, Grafen Kallheim, gegenwaertig fand.

Der Kaemmerer, der, vor Wut schaeumend, den Meister auf einen Augenblick betrachtet hatte, kehrte sich um, und rief ueber die Haeupter der Ritter, die ihn umringten, hinweg, nach der Wache; und sobald, auf die Bestellung des Freiherrn von Wenk, ein Offizier mit einigen kurfuerstlichen Trabanten, aus dem Schloss erschienen war, forderte er denselben unter einer kurzen Darstellung der schaendlichen Aufhetzerei, die sich die Buerger der Stadt erlaubten, auf, den Raedelsfuehrer, Meister Himboldt, in Verhaft zu nehmen.

Es traf sich, dass der Schlosshauptmann, Freiherr Wenk eben mit der Besichtigung einer Bande, am Abend zuvor eingebrachter Nagelschmidtscher Knechte, die man in der Gegend von Leipzig aufgefangen hatte, beschaeftigt war, und die Kerle ueber manche Dinge, die man gern von ihnen gehoert haette, von den Rittern, die bei ihm waren, befragt wurden, als der Rosshaendler mit seiner Begleitung zu ihm in den Saal trat.

Auf die Erkundigung Kohlhaasens bei seinem Advokaten, wie es zuginge, dass die Gubernial-Resolution von einem Freiherrn Siegfried von Wenk, und nicht von dem Prinzen Christiern von Meissen, an den er sich gewendet, unterschrieben sei, erhielt er zur Antwort: dass der Prinz vor drei Tagen auf seine Gueter gereist, und die Gubernialgeschaefte waehrend seiner Abwesenheit dem Schlosshauptmann Freiherrn Siegfried von Wenk, einem Vetter des oben erwaehnten Herren gleiches Namens, uebergeben worden waeren.

Auf dieses Schreiben erhielt er eine, von dem Schlosshauptmann, Freiherrn Siegfried von Wenk, unterzeichnete Gubernial-Resolution, des Inhalts: "sein Gesuch um Paesse nach Kohlhaasenbrueck werde des Kurfuersten Durchlaucht vorgelegt werden, auf dessen hoechster Bewilligung, sobald sie eingingen ihm die Paesse zugeschickt werden wuerden."

Der Offiziant versicherte ihn, dass die Befehle des Schlosshauptmanns, Freiherrn von Wenk, der in diesem Augenblick Chef der Polizei sei, ihm die unausgesetzte Beschuetzung seiner Person zur Pflicht mache; und bat ihn, falls er sich die Begleitung nicht gefallen lassen wolle, selbst auf das Gubernium zu gehen, um den Irrtum, der dabei obwalten muesse, zu berichtigen.