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Ich hätte also mein Thema eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung geben will, über die besondere Art der Gewinnbeteiligung, die kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts eingeführt worden sind.

Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die alsdann gebotene größere

Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte, die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen 10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens auf 15-20 M. anschlagen.

Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik, die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben.

Die Grundzüge dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich ersehnte Muße finden möge.

Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers.

Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen. Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen den Willen des Mitinhabers geschehen kann.

Jenem Gerüste newtonischen Beweisens aber wird ohne Zweifel noch dasselbe Recht widerfahren, das einem anderen grundlosen newtonischen Kunstgebäude aus optischen Experimenten und damit verbundenem Schließen angethan worden ist.

Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben als ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »Statut der Carl Zeiss-Stiftung« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern.

Die Gedanken und Pläne, die ERNST ABBE in der an zweiter Stelle abgedruckten »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt, sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen.