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Welche Zahl von Menschenleben der Krieg wegraffte, ist daraus zuerkennen, dass die Buergerrolle bloss von 502 auf 507 um etwa 40000 Koepfe, den sechsten Teil der Gesamtzahl, sank; wobei die Verluste der Bundesgenossen, die die ganze Schwere des Seekriegs und daneben der Landkrieg mindestens in gleichem Verhaeltnis wie die Roemer traf, noch nicht mit eingerechnet sind.

Der Landkrieg daselbst stockte indes; die beiden Armeen standen vor Lilybaeon einander gegenueber, ohne dass die roemischen Befehlshaber, die der Elefantenmasse nicht beizukommen wussten, eine Hauptschlacht zu erzwingen versucht haetten.

Der Landkrieg ward dem Namen nach fortgefuehrt, weil man eben nicht anders konnte; allein man begnuegte sich, die sizilischen Festungen zu beobachten, und was man besass, notduerftig zu behaupten, was dennoch, seit die Flotte fehlte, ein sehr zahlreiches Heer und aeusserst kostspielige Anstalten erforderte.

In einem Reiche, in dem seit Menschengedenken kein großer Landkrieg geführt war, suchte man vergebens nach Generalen von erprobter Kunst und Tapferkeit, mußte daher anfangs unerprobten Männern vertrauen und gab natürlich von diesen denen den Vorzug, die sich entweder durch ihre Stellung, oder durch ihre im Parlamente entwickelten Fähigkeiten hervorgethan hatten.

Es hatte nicht zunaechst in Hannibals Plan gelegen, auf der Insel einen Kampf anzuspinnen, sondern halb zufaellig, hauptsaechlich durch die knabenhafte Eitelkeit des unverstaendigen Hieronymos war hier ein Landkrieg ausgebrochen, dessen, ohne Zweifel eben aus diesem Grunde, der karthagische Rat mit besonderem Eifer sich annahm.

Doch verlor er ueber diesen Landkrieg die immer wieder aufs neue ihr Haupt erhebende Piraterie keineswegs voellig aus den Augen. Man fuhr fort, die Kuesten mit Reiterbesatzungen und kleinen Geschwadern zu decken.

Da ergriff Kleinmut die Vaeter der Stadt; sie beschlossen, die Kriegsflotte abzuschaffen bis auf 60 Segel und den Seekrieg auf die Kuestenverteidigung und die Geleitung der Transporte zu beschraenken. Zum Glueck nahm eben jetzt der stockende Landkrieg auf Sizilien eine guenstigere Wendung.

In dieser sind freilich die Staaten nur als Provinzen gedacht. Das Landesrecht gewährt nunmehr auch Fremden Rechtsgüterschutz. Doch kommen noch Raubzüge bis ins elfte Jahrhundert vor. Die nachmalige Durchführung des Schutzes der Privatpersonen und ihres Eigentums auch im Kriege ist nur für den Landkrieg vollständig gewesen.

Vom Landkrieg hielten sie sich dagegen womoeglich fern, obwohl sie an der gegenueberliegenden karischen Kueste nicht unbetraechtliche Besitzungen erworben hatten, und fuehrten ihn, wenn es nicht anders sein konnte, mit Soeldnern.