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Noch ehe die Reichsverfassung die Gedanken der Gemeinwirtschaft und die Richtlinien der sozialen Befriedung festlegte, hatten die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zusammengefunden, um auf einer neuen Grundlage die kommenden Schwierigkeiten der Nachkriegszeit durch gemeinsame Vereinbarungen zu bewältigen.

In weiten Kreisen der oberen Stände in Deutschland wenigstens steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeitgeber zu Arbeitnehmer, oder unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren, interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in allen Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung bürgerlicher Rechte.

Zu der Meinung wurde er gedrängt, daß durch bloße Umgestaltung des Wirtschaftslebens verschwinden werde all der Schaden, der herrührt von der privaten Unternehmung, von dem Egoismus des einzelnen Arbeitgebers und von der Unmöglichkeit des einzelnen Arbeitgebers, gerecht zu werden den Ansprüchen auf Menschenwürde, die im Arbeitnehmer leben.

Ein Dienstvertrag aber, bei welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten vorteilhaft ist.

Wenn man einmal einsehen wird, wie stark als einer der Grundimpulse der ganzen modernen proletarischen sozialen Bewegung in den Instinkten, in den unterbewußten Empfindungen des modernen Proletariers ein Abscheu davor lebt, daß er seine Arbeitskraft dem Arbeitnehmer ebenso verkaufen muß, wie man auf dem Markte Waren verkauft, der Abscheu davor, daß auf dem Arbeitskräftemarkt nach Angebot und Nachfrage seine Arbeitskraft ihre Rolle spielt, wie die Ware auf dem Markte unter Angebot und Nachfrage, wenn man darauf kommen wird, welche Bedeutung dieser Abscheu vor der Ware Arbeitskraft in der modernen sozialen Bewegung hat, wenn man ganz unbefangen darauf blicken wird, daß, was da wirkt, auch nicht eindringlich und radikal genug von den sozialistischen Theorien ausgesprochen wird, dann wird man zu dem ersten Impuls, dem ideologisch empfundenen Geistesleben, den zweiten gefunden haben, von dem gesagt werden muß, daß er heute die soziale Frage zu einer drängenden, ja brennenden macht.

Luise spielte so wenig wie Lotte Meister die hohe Vorgesetzte. Sondern sie zeigte, wie die Sache gemacht werden mußte, und da hieß es parieren, denn was aus dem Haus kam, das mußte tadellos sein; aber im übrigen war eine schöne und freudige Arbeitsgemeinschaft, und es war hier nichts von »Arbeitgeber und Arbeitnehmer« und von bitteren Standesunterschieden. Um die Vesperzeit ging das jüngste Lehrmädchen, wie es ging und stand, mit aufgekrempelten

Als es in Deutschland darum ging, Wirtschaftsprobleme unter Kürzung von Sozialleistungen für Arbeitnehmer zu lösen, drohte man umgehend, den sogenannten amerikanischen Lösungen mit einer französischen Antwort zu begegnen: Gemeint war ein Generalstreik, der das ganze Land lahmlegen sollte.

3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des Prinzipals also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs Ermöglichens der vereinbarten Leistung;

Wer das nicht einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: Wohnunggeber zu Wohnungnehmer.

Was durch den Vertragsgegenstand nicht als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, sondern willkürlich ihm angehängt. Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses im Unterschied von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen sehe ich aber in folgenden Momenten: Daß in ihm mit jedem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren ist