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August 1896 durch das gegenwärtige »Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist. Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die Staatsregierung selbst die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl.

In Betreff der Zahlen habe ich mich an Clarendon gehalten. Jetzt waren noch die Bedingungen der Verleihung zu bestimmen. Die Gemeinen hatten einen Ausschuß ernannt, welcher die zweckmäßig erscheinenden Schritte zur Sicherung des Gesetzes und der Freiheit gegen die Angriffe zukünftiger Regenten erwägen sollte, und der Ausschuß hatte einen Bericht erstattet.

Hierdurch wurde das Wunder erst eigentlich beglaubigt, und seit die Nachricht von der bevorstehenden Verleihung sich verbreitete, fingen auch die besseren Kreise an, ihre Ehrfurcht vor dem Bischof lauter zu äußern, und wo etwa noch zerstreute Gedanken den mystischen Vorfall unschlüssig und makelsüchtig umschwirrt hatten, lösten sich diese nunmehr gänzlich auf wie Nebelgebräu vor der triumphierenden Tagessonne.

Er wünschte zwar nicht, was auch kein Souverain wünschen kann, die höchste Ehrenbezeigung, welche die Krone zu verleihen vermag, werthlos zu machen; aber er schmeichelte sich mit der Hoffnung, daß es ihm durch Einberufung einiger nächster Erben in die Versammlung, in der sie doch früher oder später einmal ihren Sitz einnehmen mußten, und durch Verleihung englischer Adelstitel an schottische und irische Lords gelingen werde, sich eine Majorität zu sichern; ohne so viele Leute in den Adelsstand erheben zu müssen, daß dadurch die Adelskrone und der Hermelin an Ansehen verloren.

Die Bedingungen der Verleihung waren, daß die Verurtheilten als Sklaven über's Meer transportirt würden, daß sie vor Ablauf von zehn Jahren nicht freigelassen werden dürften, und daß der Ort der Verbannung irgend eine westindische Insel sein müßte. Dieser letzte Punkt war mit raffinirter Bosheit hinzugefügt worden, um das Elend der Gefangenen zu vermehren.

Noch heutigen Tages werden die bagani's unter den der Regierung unterworfenen Manobo's von Mindanao ausgezeichnet durch die Verleihung des Stockes, welcher ihre Würde als "gobernadorcillo" d. i. kleiner Gouverneur bezeichnet. Ursprünglich mochten wohl alle solche Aemter im Dorfe deren specielle Aufzählung hier unnöthig erscheint ausschliesslich erblich gewesen sein.

Auch in den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden, wird der Verleihung durch Konrad Zöllner keine Erwähnung getan, obwohl sich die Engländer damals beschwerten, daß die Preußen "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9.

Sie suchten auf alle nur denkbare Weise ihren Absatz zu vergrössern; weitestgehende Kreditbewilligungen, Verleihung von Geschäftsutensilien an ihre Abnehmer, Errichtung eigener Ausschankstätten, vornehme Reklame waren hauptsächlich die Mittel, deren sie sich bei diesem Streben bedienten.