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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Dass in der Tat die togata nur in den Staedten latinischen Rechts spielen durfte, zeigt die Tatsache, dass alle Staedte, in denen unseres Wissens Stuecke des Titinius und Afranius spielen, Setia, Ferentinum, Velitrae, Brundisium nachweislich bis auf den Bundesgenossenkrieg latinisches oder doch bundesgenoessisches Recht gehabt haben.
Dazu kamen die von Rom und dem latinischen Bunde angelegten Kolonien: Ardea im ehemaligen Rutulergebiet und in dem der Volsker Satricum, Velitrae, Norba, Signia, Setia und Circeii. Ausserdem hatten siebzehn andere Ortschaften, deren Namen nicht sicher bekannt sind, das Recht der Teilnahme am Latinerfest ohne Stimmrecht.
Die flachen und sumpfigen Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr urspruenglich latinische Staedte.
Alle urspruenglich latinischen Staedte, selbst die in den roemischen Buergerverband aufgenommenen Tusculaner ergriffen die Waffen gegen Rom, mit einziger Ausnahme der Laurenter, waehrend dagegen von den ausserhalb der Grenzen Latiums gegruendeten Kolonien nur die alten Volskerstaedte Velitrae, Antium und Tarracina sich an der Auflehnung beteiligten.
Wenn auch einige wenige Gemeinden, wie Velitrae im Volskergebiet, Teanum und Cumae in Kampanien, in dem frueheren Rechtsverhaeltnis verblieben sein moegen, so darf doch, im grossen und ganzen betrachtet, dies Buergerrecht zweiter Klasse jetzt als beseitigt gelten.
Schon in Velitrae, wo wohl allein in der einstmaligen Landschaft der Volsker deren Sprache und Eigentuemlichkeit spaeterhin sich behauptet haben, haben sich bemalte Terrakotten gefunden von lebendiger und eigentuemlicher Behandlung.
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