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Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.

Doch betrug sogar der Umsatz der Schultheiss-Brauerei 1885 erst gegen 15000 hl. Vergl. Seite 23. Vielfach auch Lübbener Bier genannt, weil in Lübben eine beliebte Art Braunbier gebraut wurde. Vergl. Gutachten des Vereins der Brauereien Berlins und der Umgegend, erstattet an den Polizeipräsidenten von Berlin betr. Wässerung und Verfälschung von Bieren.

Und dann hätte man in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. Daß solches erreichbar sein werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar befremdlich.

Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter Art zurückzubilden in das reine Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10 Jahren sie begonnen hat und er selbst hätte dann keinen »Umsatz« mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute.

Wie sich dieser in einzelnen Fällen gestaltet hat, davon hier einige frappante Beispiele: Bierverleger A. begründete seinen Bierverlag 1866 im Anschluss an die Gastwirtschaft, hatte anfangs der achtziger Jahre 2 Wagen und 4 Pferde; ein Wagen fuhr nach ausserhalb, um an die dortigen Ausschanklokale Weissbier zu liefern, der Umsatz betrug 50000 Mark im Bierverlag jährlich.

Der Antrag verlangt vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den Umsatz durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf mittels des Konsumvereins beziehen.

Sobald ein gewisser Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf, die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz, wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden.

Denn »Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere weiterzugeben. Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich aber zeugt schon von bösem Gewissen.

Zunächst giebt sich dies darin kund, dass in den Geschäften mit grösserem Umsatz der Inhaber das Bier nicht mehr selbst ausfährt, sondern seine Thätigkeit auf die Aufsicht im Geschäft und den Verkehr mit den Kunden und Lieferanten beschränkt. Zur Illustrierung dieser Thätigkeit ist es nötig, sich von den Räumlichkeiten eines solchen Bierverlages eine Vorstellung zu machen.

Heute zählt das Beamtenpersonal der Gesellschaften, Untergesellschaften und Zweigorganisationen nach Tausenden, ihr Umsatz nach Hunderten von Millionen. So saßen wir in tiefster Arbeit.