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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Mit Recht ist gesagt worden, der Charakter eines Menschen sei dessen Schicksal. Das bedeutet psychologisch: der Grundwille, der das Wesen dieses bestimmten Subjekts ausmacht, leitet bewußt oder impulsiv dessen ganzes Tun und Lassen, wobei nicht auf die äußeren Verhältnisse und deren bestimmenden, teilweise auch zwingenden Einflüsse vergessen werden darf.

Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die Besonderheit.

Das »Dysteleologische« ist, kurz gesagt, nicht bloß auf Rechnung äußerer Faktoren zu setzen, sondern es entspringt vielfach der Finalität, dem Teleologischen selbst, teils als +ungewollter Nebenerfolg+, teils infolge der +Beschränktheit des Subjekts+. An diese Dysteleologie ist in letzter Linie der +Konflikt+ verschiedener oder gegensätzlicher Tendenzen und Zielstrebigkeiten, insbesondere zwischen verschiedenen Subjekten, schuld.

Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.

Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urtheil ist nun zweitens Urtheil der Reflexion. Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, nothwendigen Zusammenhangs über; so ist es drittens das Urtheil der Nothwendigkeit.

Denn wir können von den Anschauungen anderer denkenden Wesen gar nicht urteilen, ob sie an die nämlichen Bedingungen gebunden seien, welche unsere Anschauung einschränken und für uns allgemein gültig sind. Wenn wir die Einschränkung eines Urteils zum Begriff des Subjekts hinzufügen, so gilt das Urteil alsdann unbedingt.

Die Logiker sagen mit Recht, daß man beim Gebrauch der Urteile in Vernunftschlüssen die einzelnen Urteile gleich den allgemeinen behandeln könne. Denn eben darum, weil sie gar keinen Umfang haben, kann das Prädikat derselben nicht bloß auf einiges dessen, was unter dem Begriff des Subjekts enthalten ist, gezogen, von einigem aber ausgenommen werden.

Das Gütige, Gerechte, Heilige, Schöpfer Himmels und der Erde u.s.f. sind Prädikate eines Subjekts, allgemeine Momente, die an diesem Punkte ihren Halt haben, und nur erst im Rückgehen des Bewußtseins ins Denken sind. Indem sie gewußt werden, ist ihr Grund und Wesen, das Subjekt selbst, noch nicht offenbar, und ebenso sind die Bestimmungen des Allgemeinen nicht dies Allgemeine selbst.

So bilden in Goethes Dichtungen überall innere Seelenstimmungen das Thema und in tausend variierenden Modulationen singt er von den Leiden und der Heilung der Brust. Die innere Unendlichkeit des Subjekts hat sich aufgethan und es läutert sich zu Schönheit und Adel.

Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als einfache Bestimmtheit, im Prädikate als Totalität. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der Begriffsunterschied; die Totalität der Arten im Prädikat kann aber eben so kein anderer seyn.

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