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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Beide Leistungen gehören in ihrer allgemeinen geistesgeschichtlichen Tendenz zusammen. Der Kritik der theoretischen Erkenntnis entspricht die Kritik der theoretischen Gottesbeweise, insbesondere des bekanntesten und populärsten unter ihnen: des teleologischen Beweises. Das »Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodizee« ist damit ein für allemal festgestellt.
Man kann daher von der teleologischen Thätigkeit sagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der Grund, die Wirkung die Ursache sey, daß sie ein Werden des Gewordenen sey, daß in ihr nur das schon Existirende in die Existenz komme u. s. f., das heißt, daß überhaupt alle Verhältnißbestimmungen, die der Sphäre der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehören, ihre Unterschiede verloren haben, und was als ein Anderes wie Ende, Folge, Wirkung u. s. f. ausgesprochen wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Bestimmung eines Andern habe, sondern vielmehr als identisch mit dem einfachen Begriffe gesetzt ist.
Denn alsdann legen wir eine Zweckmäßigkeit nach allgemeinen Gesetzen der Natur zum Grunde, von denen keine besondere Einrichtung ausgenommen, sondern nur mehr oder weniger kenntlich für uns ausgezeichnet worden, und haben ein regulatives Prinzip der systematischen Einheit einer teleologischen Verknüpfung, die wir aber nicht zum voraus bestimmen, sondern nur in Erwartung derselben die physischmechanische Verknüpfung nach allgemeinen Gesetzen verfolgen dürfen.
Nur insofern diese Handlungen Glieder des teleologischen Zusammenhanges der Gesamtpsyche sind, haben sie jetzt finalen Charakter, nicht aber für sich genommen.
Wir könnten dies alles in ein Gesetz zusammenfassen, das in einem Gesetz der "teleologischen Mechanik" des körperlichen Lebens sein Gegenstück hätte: Hemmungen des psychischen Lebensablaufes ergeben aus sich eine psychische Bewegung, in deren Natur es liegt, auf die Beseitigung der Hemmung hinzuwirken. Wir könnten dies Gesetz bezeichnen als das Gesetz der Selbstkorrektur psychischer Hemmungen.
2. Das Produkt der teleologischen Thätigkeit nun näher betrachtet, so hat es den Zweck nur äußerlich an ihm, insofern es absolute Voraussetzung gegen den subjektiven Zweck ist, insofern nämlich dabei stehen geblieben wird, daß die zweckmäßige Thätigkeit durch ihr Mittel sich nur mechanisch gegen das Objekt verhält, und statt einer gleichgültigen Bestimmtheit desselben eine andere, ihm ebenso äußerliche setzt. Eine solche Bestimmtheit, welche ein Objekt durch den Zweck hat, unterscheidet sich im Allgemeinen von einer andern bloß mechanischen, daß jenes Moment eine Einheit, somit ob sie wohl dem Objekte äußerlich, doch in sich selbst nicht ein bloß äußerliches ist. Das Objekt, das eine solche Einheit zeigt, ist ein Ganzes, wogegen seine Theile, seine eigene
Absichtlich rede ich hier nicht von Ichtrieb und »Arttrieb«: namentlich seit der teleologischen Wendung des Wortes bei C. G. Jung besinnt man sich besser darauf, wie unausrottbar viel Teleologie sich darin festgenistet hat, schon von Schopenhauer und vom Evolutionismus her trotz dessen betonter Naturwissenschaftlichkeit der Auffassung. Zeitschr.
Das »Dysteleologische« ist, kurz gesagt, nicht bloß auf Rechnung äußerer Faktoren zu setzen, sondern es entspringt vielfach der Finalität, dem Teleologischen selbst, teils als +ungewollter Nebenerfolg+, teils infolge der +Beschränktheit des Subjekts+. An diese Dysteleologie ist in letzter Linie der +Konflikt+ verschiedener oder gegensätzlicher Tendenzen und Zielstrebigkeiten, insbesondere zwischen verschiedenen Subjekten, schuld.
Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie in der Kritik der teleologischen Urtheilskraft als der Gegensatz wieder, daß Alle Erzeugung materieller Dinge nach bloß mechanischen Gesetzen geschieht und daß einige Erzeugung derselben nach solchen Gesetzen nicht möglich ist. Die kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige, wie die allgemeine Auflösung der übrigen; daß nämlich die Vernunft weder den einen noch den andern Satz beweisen könne, weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der Natur kein bestimmendes Princip a priori haben können; daß daher ferner beide nicht als objektive Sätze, sondern als subjektive Maximen angesehen werden müssen; daß ich einer Seits jederzeit über alle Naturereignisse nach dem Princip des bloßen Natur-Mechanismus reflektiren solle, daß aber dieß nicht hindere, bei gelegentlicher Veranlassung einigen Naturformen nach einer andern Maxime, nämlich nach dem Princip der Endursachen, nachzuspüren; als ob nun diese zwei Maximen, die übrigens bloß für die menschliche Vernunft nöthig seyn sollen, nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene Sätze befinden. Es ist, wie vorhin bemerkt, auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht, was allein das philosophische Interesse fordert, nämlich welches von beiden Principien an und für sich Wahrheit habe; für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied, ob die Principien als objektive, das heißt hier äußerlich existirende Bestimmungen der Natur, oder als bloße Maximen eines subjektiven Erkennens betrachtet werden sollen; es ist vielmehr dieß ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen, welches auf gelegentliche Veranlassung die eine oder andere Maxime anwendet, je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält, übrigens nach der Wahrheit dieser Bestimmungen selbst, sie seyen beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt. So ungenügend daher die kantische Erörterung des teleologischen Princips in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist, so ist immer die Stellung bemerkenswerth, welche Kant demselben giebt. Indem er es einer reflektirenden Urtheilskraft zuschreibt, macht er es zu einem verbindenden Mittelgliede zwischen dem Allgemeinen der Vernunft und dem Einzelnen der Anschauung; er unterscheidet ferner jene reflektirende Urtheilskraft von der bestimmenden, welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine subsumire. Solches Allgemeine, welches nur subsumirend ist, ist ein Abstraktes, welches erst an einem Andern, am Besondern, konkret wird. Der Zweck dagegen ist das konkrete Allgemeine, das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und
Auch er glaubt an einen durchgängigen teleologischen Grundplan der »Vorsehung«, den die Vernunft seinem Bestand und seinen inhaltlichen Hauptzügen nach zu erfassen vermag; auch er glaubt an die ursprüngliche, durch keine »Erbsünde« befleckte Güte der menschlichen Natur und dieser doppelte Glaube bildet die Voraussetzung, von der aus er die Enge und Beschränktheit der gesellschaftlichen Kultur, der willkürlichen menschlichen Satzungen bekämpft.
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