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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als wesentliche Einzelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.
Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urtheil das reflektirte Ansichseyn zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde Liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist.
Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als qualitatives Urtheil bestimmt wurde.
Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die Besonderheit.
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