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Aktualisiert: 24. Mai 2025


Abermaliger Protest von meiner Seite. Ich charakterisierte dann den Humbug des Scheinkonstitutionalismus, was eine solche Verfassung für einen Wert habe? Ich hätte keine Neigung, den paar Dutzend Verfassungen in Deutschland, die nicht das Papier wert wären, auf dem sie geschrieben ständen, noch eine neue hinzuzufügen. Der Präsident geriet abermals in Aufregung.

Am 8. November wurde über einen Antrag Büsing in dritter Lesung verhandelt, der verlangte, daß in jedem Bundesstaat eine aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung bestehen müsse. Dieser Antrag war in zweiter Lesung angenommen worden. Ich erklärte zu demselben, daß ich heute mit den Konservativen und dem Zentrum gegen den Antrag stimmen würde, auf die Gefahr hin, daß man wieder von einer Kooperation der Schwarzen mit den Roten spreche. Früher hätten wir uns gegen Kompetenzerweiterungen des Bundes ausgesprochen, in der Hoffnung, in den Mittel- und Kleinstaaten werde man sich etwas freier bewegen können. Das sei eine Täuschung gewesen, was man zum Beispiel gegen uns in Sachsen leiste, könnte nicht leicht überboten werden. Wenn daher der Reichskanzler die gesamten Mittel- und Kleinstaaten in die Tasche stecken wollte, hätten wir nichts dagegen, mit dem einen würden wir nachher auch fertig. (Gelächter.) Ich stimmte gegen den Antrag, weil er inhaltlos sei. Was heiße das: in jedem Bundesstaat müsse eine aus Wahlen hervorgegangene Vertretung bestehen. Aus welchen Wahlen? Etwa nach dem Dreiklassenwahlsystem in Preußen? Von den heutigen einzelstaatlichen Vertretungen als Volksvertretungen zu reden, sei Schwindel. (Gelächter und große Unruhe.) Man habe davon gesprochen, der Reichskanzler sei seit 1866 konstitutioneller geworden. Das sei nicht wahr. Die liberalen Parteien seien nachgiebiger geworden, das sei des Pudels Kern. (Große Unruhe.) Man habe eine Reichsverfassung geschaffen, wie sie reaktionärer nicht sein könne. (Gelächter.) Das sei Scheinkonstitutionalismus, nackter Cäsarismus. Der Präsident Simson, der schon lange nervös geworden war, unterbrach mich und drohte, wenn ich so fortfahren würde, sich vom Hause autorisieren zu lassen, daß er mir die Fortsetzung der Rede untersage. (Lebhafte Zustimmung.) Dazu hatte er nach der Geschäftsordnung keinen Funken Recht. Ich protestierte also gegen seine Drohung und fuhr fort, auszuführen, daß wenn die mecklenburgische Verfassung etwa ebenso schlecht sein sollte.... Abermalige Unterbrechung durch den Präsidenten. Er habe die Grenzen der Redefreiheit weit gezogen, aber gegen eine Verfassung, unter der wir lebten, so zu reden wie ich, überschreite alle Grenzen. Er drohte abermals mit der Wortentziehung. Ich protestierte aufs neue und berief mich darauf, daß die Opposition

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