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Aktualisiert: 28. Mai 2025
Die Beschlüsse besagten: Der Nationalverein bestätige seine früheren Beschlüsse, wonach er eine Zentralgewalt und ein Parlament mit der Reichsverfassung von 1849 als Ziel erstrebe und die Zentralgewalt an Preußen übertragen sehen wolle.
Ob ich mit dieser Charakterisierung auch die Reichsverfassung gemeint habe? Ich hätte nicht nötig gehabt, auf diese Frage zu antworten, dennoch erklärte ich, daß ich allerdings auch die Reichsverfassung mit darunter verstanden habe. Die Mehrheit stimmte zu. Nach mir kam die Parlamentsanstandsdame, der Abgeordnete Lasker, zum Worte.
Sybel sah in ihm „die Diktatur der Demokratie“. Darauf erklärte Bismarck: Das allgemeine Wahlrecht ist uns gewissermaßen als ein Erbteil der deutschen Einheitsbestrebungen überkommen; wir haben es in der Reichsverfassung gehabt, wie sie in Frankfurt entworfen wurde; wir haben es im Jahre 1863 den damaligen Bestrebungen Oesterreichs in Frankfurt entgegengesetzt, und ich kann nur sagen: Ich kenne wenigstens kein besseres Wahlgesetz.
Es handelte sich um eine weitere Bewilligung von Geldmitteln für die Fortführung des Krieges und um die Beratung der Versailler Verträge mit den süddeutschen Staaten und die neue Reichsverfassung. Was bis dahin über die Versailler Verträge bekannt geworden war, hatte in den liberalen Kreisen große Verstimmung hervorgerufen.
Nur so wecken wir Verantwortung und Pflichtgefühl, nur so durchdringen wir die Wirtschaft bis in de kleinsten Zellen mit diesen Eigenschaften. Ein gewichtiger Teil der Gesetzgebung hat sich seit der Revolution mit Reformen in dieser Richtung befaßt. Zunächst die Reichsverfassung selbst. Sie stellt die Arbeitskraft unter den besonderen Schutz des Reiches.
Jetzt aber mußten die constitutionellen Royalisten unter zwei Gefahren wählen, und sie hielten es für Pflicht, eher zu einem Fürsten zu stehen, dessen bisheriges Verfahren sie verabscheuten und dessen Worten sie wenig Vertrauen schenkten, als eine Entwürdigung des königlichen Amtes und eine völlige Umgestaltung der Reichsverfassung zu dulden.
Man wird das in Deutschland praktisch erfahren, wenn hier Versuche gemacht werden, die in die Reichsverfassung der Republik grundsätzlich übernommene direkte Gesetzgebung in die Wirklichkeit umzusetzen. Das in der Schweiz heimische Referendum hat auch dort seine Nücken. Aber es ist ganz etwas anderes, wenn die Bürger der kleinen, von jeher republikanischen Eidgenossenschaft über eine Frage ihres weltpolitisch gesicherten Landes abstimmen, als wenn eine solche Volksabstimmung in einem Lande mit über 60
Die Folge der Verteilung der Steuerkompetenzen nach der alten Reichsverfassung war die, daß das R e i c h, der Träger der H a u p t l a s t des Krieges, die d ü r f t i g s t e n und r ü c k l ä u f i g s t e n E i n n a h m e q u e l l e n besaß, während die Bundesstaaten, die die Last des Krieges ja gar nicht zu tragen hatten, die ertragreichsten und stabilsten Steuerquellen unter Verschluß hatten.
Danach waren den süddeutschen Staaten, insbesondere Bayern, sogenannte Reservatrechte eingeräumt worden, die die Reichseinheit nur komplizierten. Die norddeutsche Bundesverfassung sollte mit den unumgänglich nötigen Aenderungen, die die Versailler Verträge bedingten, Reichsverfassung werden.
Der ganze Reichstag staunte ob der Entschiedenheit der salzburgischen Erklärung, über die Weigerung, sich einem Mehrheitsbeschlusse zu fügen, über die Ignorierung der Verbindlichkeit eines solchen Beschlusses seitens eines einzelnen Staates. Das Aufsehen mußte um so größer werden, als Salzburg ein katholischer Reichsstand war, der gegen Kaiser und Reichsverfassung opponierte.
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