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Aktualisiert: 9. Mai 2025
März, in der der Artikel über das künftige Wahlrecht für den Reichstag zur Beratung stand, dieses verteidigen. Die rechtsnationalliberalen Abgeordneten v. Sybel, Grumbrecht-Harburg und Dr. Meier-Thorn und verschiedene Redner der Rechten hatten Bedenken gegen dasselbe geäußert.
Nach dieser Verherrlichung Friedrichs des Großen, die ein Sybel oder Treitschke tönender nicht betreiben konnte, spendet er auch der Volkserhebung von 1813 ein Lob, die eine glänzende Ausnahme von der Regel preußischer Geschichte sei. „Der Hauptsache nach und alles in allem genommen, ist Preußen das, was es ist, durch die an seiner Spitze stehende Dynastie geworden.“
Sybel sah in ihm „die Diktatur der Demokratie“. Darauf erklärte Bismarck: Das allgemeine Wahlrecht ist uns gewissermaßen als ein Erbteil der deutschen Einheitsbestrebungen überkommen; wir haben es in der Reichsverfassung gehabt, wie sie in Frankfurt entworfen wurde; wir haben es im Jahre 1863 den damaligen Bestrebungen Oesterreichs in Frankfurt entgegengesetzt, und ich kann nur sagen: Ich kenne wenigstens kein besseres Wahlgesetz.
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