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Aktualisiert: 19. Juni 2025
Als ein halbes Jahr vergangen war und weder der Rentherr zurückgekehrt war noch auch jemand die Miete für die Wohnung bezahlt hatte, zeigte der Besitzer des Hauses den Vorfall bei der Obrigkeit an. Man ließ mehrere Freunde des Abwesenden kommen und fragte sie, ob sie dessen Aufenthalt wüßten; allein keiner wußte ihn.
Da dachte der Rentherr, Dall könne sie irgendwohin geführt haben und halte sie dort verborgen. Er ging zu Dall und forderte von ihm, daß er ihm sage, wo sein Weib sei, und daß er ihm dasselbe zurückgebe.
Wenn Freunde zu dem Rentherrn kamen, um ihn zu besuchen, so hörten sie von den Leuten in dem Hause, der Rentherr sei fort, er müsse eine Reise angetreten haben; denn er habe das Kindlein mitgenommen und habe, obwohl es Sommer war, den Mantel angehabt. So stand die Wohnung in dem vierten Stockwerke des Hauses auf dem Sankt-Peters-Platze leer, und das eiserne Gitter auf dem Gange war geschlossen.
Wenn in einer gegebenen Frist keine Nachricht einginge, so würde man seine Wohnung als aufgekündet betrachten, würde seine Zurücklassenschaft versteigern, davon die angelaufene Miete bezahlen und den etwaigen Rest in gerichtliche Verwahrung nehmen. Allein auch die Frist verstrich, ohne daß der Rentherr kam oder eine Nachricht eintraf oder jemand erschien, der sich um die Wohnung annahm.
Der Rentherr war in einer außerordentlichen Wut, er wollte zu Dall rennen, ihm Vorwürfe machen, ihn ermorden; aber auch in seiner Wohnung war Dall nicht zu finden, er spielte auch in jener Zeit nicht im Theater, und man wußte nicht, wo er war.
Mein Gatte forschte unter den Papieren nach einer Aufklärung über den Vermögensstand des Verstorbenen; denn ein solcher mußte doch vorhanden gewesen sein; denn alle, die befragt worden waren, erinnerten sich nicht, daß der Rentherr, als er das Haus auf dem Sankt-Peters-Platze bewohnt hatte, in irgendeinem Amte gestanden sei, noch daß er irgendeinen Erwerb getrieben habe, und dennoch habe er anständig und wohlhabend gelebt. Er mußte daher von irgendeinem Anliegen Bezüge genossen haben. Aber in den gesamten Schriften und den kleinsten Zettelchen war nicht das Geringste zu finden. Mein Gatte ging nun in Wien zu allen
Man ließ nach und nach alle kommen, von denen man wußte, daß sie mit dem Rentherrn in Beziehung gewesen seien; aber kein einziger konnte eine Auskunft geben. Auf das Anraten des Gerichtes, und weil ihn sein eigenes Wohlwollen gegen den Rentherrn dazu trieb, entschloß sich der Hausbesitzer, noch eine Zeit zu warten, ob der Rentherr nicht etwa von selber zurückkehren würde.
Dall erwiderte wieder, er wisse von dem Weibe gar nichts, dasselbe habe sich nicht mit seinem Willen entfernt, er kenne dessen Aufenthalt nicht und könne es nicht zurückgeben. Der Rentherr entfernte sich wieder. Nach einigen Tagen kam er abermals, kniete abermals nieder und bat mit gefalteten Händen um sein Weib.
Die Summe, welche nach der Versteigerung der Geräte und andern Dinge, die der Rentherr in seiner Wohnung auf dem Sankt-Peters-Platze zurückgelassen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld an den Hausbesitzer noch übriggeblieben und in die Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt.
Der Rentherr hatte gewartet, er hatte bis in die Nacht gewartet; aber da sie nicht erschien, hatte er gedacht, es könne sie ein Unglück betroffen haben, und er fuhr in einem Mietwagen zu allen Bekannten und Freunden und fragte, ob sie seine Gattin nicht gesehen hätten; aber niemand wußte eine Auskunft zu geben. Am andern Tage zeigte er die Sache bei den Behörden an; er forderte den Schutz der
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