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Waren doch die Juristen immer noch bedenklich über die Rechtsgültigkeit der Priesterehe und gar der Ehe von Mönchen und Nonnen, also daß Luther fürchten mußte, daß sie seineEhre und Bettelstücke seinen Kindern nicht gedenken zuzusprechen“. Da konnte nur eine besondere Entscheidung der Staatshoheit der Witwe zu ihrem Rechte verhelfen, wie auch Luther selbst in dem Testament vorgesehen hatte: „Und bitt auch hiemit unterthäniglich, S.K.G. wollten solche Begabung oder Wibgeding schützen und handhaben.“

Ein großer Eiferer gegen die Priesterehe, obwohl auch gegen die Unzucht der Pfaffen, war der Kardinal Petrus Damiani, der durch seine Schriften einen ganz außerordentlich großen Einfluss ausübte; das heißt in Bezug auf das Zölibat, aber nicht auf die Besserung der Geistlichen.

Ein allgemeines Verbot der Priesterehe war indessen bis zum Ende des vierten Jahrhunderts noch nicht gegeben worden; aber dessen ungeachtet verdankte sie ihr Fortbestehen weniger der Anerkennung ihrer Rechtmäßigkeit als vielmehr einer teils auf besonderen Ansichten, teils auf dem Gefühl der Unausführbarkeit der strengen Grundsätze begründeten Nachsicht von Seiten der Bischöfe, während fortdauernd das Bestreben dahin gerichtet war, ihr völlig ein Ende zu machen.

Leise nur wagte er zu stammeln, daß damals, vor reichlich vierzig Jahren der Vorgänger des jetzigen Dechanten ihn getraut habe, wie es Brauch ist, und keinen Anstoß genommen habe an der Priesterehe. „Beklagenswerte Zustände im Landklerus!“ sprach Kapitular Graf Lamberg.

Schon früher bemerkte ich, dass der Eigennutz der Bischöfe großen Anteil an der Verdammung der Priesterehe hatte. Bekam ein verheirateter Priester keine Kinder, nun dann sah man durch die Finger. Die Folge davon war, dass sie die Schwangerschaft ihrer Weiber entweder verhinderten, wie Onan, oder dass sie zu gefährlichen Mitteln ihre Zuflucht nahmen.

Verstattet ist es Keinem, und Rom mißbilligt jede Priesterehe! Wären nicht so tief gesunken die Sitten, verderbt die Zeiten, verwahrlost der Priesterstand unserer Tage, es gäbe keine Cölibatsverletzung, wie sie beklagenswert ist eingerissen auch in Salzburgs Klerus.