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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Das roemische Stadtrecht zwar beruhte rechtlich immer noch auf der in den Zwoelf Tafeln enthaltenen Formulierung des latinischen Landrechts.

Den Anforderungen der Kunst und Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr freigebig; als Kamptz ihn wegen der hohen Kosten der Revision des Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß in Preußen immer Rat geschafft werden. In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen Leiters.

Es gibt keine gewaltigere Epoche in der Geschichte Roms als die Epoche von der Einsetzung der roemischen Republik bis auf die Unterwerfung Italiens; in ihr wurde das Gemeinwesen nach innen wie nach aussen begruendet, in ihr das einige Italien erschaffen, in ihr das traditionelle Fundament des Landrechts und der Landesgeschichte erzeugt, in ihr das Pilum und der Manipel, der Strassen- und Wasserbau, die Guts- und Geldwirtschaft begruendet, in ihr die Kapitolinische Woelfin gegossen und das ficoronische Kaestchen gezeichnet.

Es ist vielleicht nie bestimmt ausgesprochen worden, wie es werden sollte nach Abfassung des Landrechts; aber an dem definitiven Verzicht der Plebs auf das Tribunat ist nicht zu zweifeln, da dieselbe durch das Dezemvirat in die Lage kam, nicht anders als auf ungesetzlichem Wege das Tribunat zurueckgewinnen zu koennen.

Eben wie die Nobilitaet deshalb gefaehrlicher war als das Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsaenderung sich beseitigen liess, so war auch diese neue Kapitalmacht darum gefaehrlicher als die des vierten und fuenften Jahrhunderts, weil gegen sie mit Aenderungen des Landrechts nichts auszurichten war.

Auch von wissenschaftlicher Bildung und selbst von dahin einschlagender Schriftstellerei gehoeren die Anfaenge in diese Epoche. Der bisherige Unterricht hatte sich wesentlich auf Lesen und Schreiben und auf die Kenntnis des Landrechts beschraenkt ^36.

Der Volkstribun Gaius Terentilius Arsa beantragte im Jahr 292 die Ernennung einer Kommission von fuenf Maennern zur Entwerfung eines gemeinen Landrechts, an das die Konsuln kuenftighin in ihrer richterlichen Gewalt gebunden sein sollten.

Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen Literatur sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode bildete sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren heutigen Praejudikatensammlungen entspricht. Bald schritt man fort zu einer eigentlich systematischen Darstellung des Landrechts.

Gewisse Sozialisten betrachten noch heute das Wort als eine Art Schiboleth, das die soziale Frage löse; bei den Anhängern des preußischen Landrechts, die dieses »Recht« ebenfalls anerkennen, schrumpft es zu einem Recht auf Armenhausarbeit und Armenunterstützung zusammen.

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