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Gewisse Sozialisten betrachten noch heute das Wort als eine Art Schiboleth, das die soziale Frage löse; bei den Anhängern des preußischen Landrechts, die dieses »Recht« ebenfalls anerkennen, schrumpft es zu einem Recht auf Armenhausarbeit und Armenunterstützung zusammen.

In einem späteren Brief rühmt er die Einfachheit und Schnelligkeit in der Verwaltung, berichtet von dem praktischen Wert des durch den König geschaffenen Zentralbureaus für Armenunterstützung in Kassel und sagt von ihm, daß er von den regierenden Brüdern des Königs die meiste Energie und den meisten eigenen Willen besitze. Gerade das aber, was ihn auszeichnete, war das Unglück Jeromes.

Ferner verlangte ich, die Bestimmung zu streichen, wonach Personen das Wahlrecht verlieren sollten, die eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten Jahre vor der Wahl bezogen haben. Es ist überflüssig zu sagen, daß trotz aller unserer Reden diese Anträge ebenfalls abgelehnt wurden.

Ein andermal kam ich zu einem alten Manne, dessen Tochter Fabrikarbeiterin war. Die Armenunterstützung, die er erhielt, reichte zu seiner Erhaltung nicht aus, und sie hatte erklärt, von ihrem Lohn nur wenig erübrigen zu können.

In Sachsen hatten die polizeilichen und gerichtlichen Verfolgungen, die mit der Gründung bes Deutschen Reiches eine nie vorher gekannte Schärfe erlangte, eine ganz vortreffliche Stimmung in der Partei hervorgerufen. Als wir am 9. Januar 1872 in Chemnitz in einer Landesversammlung zusammentraten, musterten wir 120 Delegierte. Das ganze Land war bis in die letzten Bezirke vertreten. Ich führte den Vorsitz, Most war Schriftführer. Beschlossen wurde, für eine gründliche Umgestaltung des Vereins- und Versammlungsrechtes zu wirken; das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht solle für die Landtags- und Gemeindewahlen gefordert werden; die Armenunterstützung solle reichsgesetzlich geordnet und die Kosten durch eine progressive Einkommensteuer aufgebracht werden. Den gemaßregelten Vereinen und Gewerkschaften wurde empfohlen, ihre Beschwerden bis in die letzte Instanz zu verfolgen und, falls diese resultatlos seien, Lokalvereine zu gründen. Ferner wurde die Aufhebung der Dienstbotenordnung verlangt und den Parteigenossen, die mit religiösen Ueberzeugungen gebrochen hätten, der Austritt aus der Landeskirche empfohlen.