United States or Laos ? Vote for the TOP Country of the Week !


Es gibt keine gewaltigere Epoche in der Geschichte Roms als die Epoche von der Einsetzung der roemischen Republik bis auf die Unterwerfung Italiens; in ihr wurde das Gemeinwesen nach innen wie nach aussen begruendet, in ihr das einige Italien erschaffen, in ihr das traditionelle Fundament des Landrechts und der Landesgeschichte erzeugt, in ihr das Pilum und der Manipel, der Strassen- und Wasserbau, die Guts- und Geldwirtschaft begruendet, in ihr die Kapitolinische Woelfin gegossen und das ficoronische Kaestchen gezeichnet.

Die Zeichnung auf Metall, welche in Latium nicht wie in Etrurien die Handspiegel, sondern die Toilettenkaestchen mit ihren zierlichen Umrissen schmueckte, ward in Latium in weit geringerem Umfang und fast nur in Praeneste geuebt; es finden sich vorzuegliche Kunstwerke unter den etruskischen Metallspiegeln wie unter den praenestinischen Kaestchen, aber es war ein Werk der letzteren Gattung, und zwar ein hoechst wahrscheinlich in dieser Epoche in der Werkstatt eines praenestinischen Meisters entstandenes Werk ^13, von dem mit Recht gesagt werden konnte, dass kaum ein zweites Erzeugnis der Graphik des Altertums so wie die ficoronische Cista den Stempel einer in Schoenheit und Charakteristik vollendeten und noch vollkommen reinen und ernsten Kunst an sich traegt. ^13 Novius Plautius goss vielleicht nur die Fuesse und die Deckelgruppe; das Kaestchen selbst kann von einem aelteren Kuenstler herruehren, aber, da der Gebrauch dieser Kaestchen sich wesentlich auf Praeneste beschraenkt hat, kaum von einem anderen als einem praenestinischen.

Der Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass die dem grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in Rom zu konzentrieren so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im fuenften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister verfertigt und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet worden ^7.