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Aktualisiert: 30. April 2025
Eine willfährige Jury zusammenzubringen war jetzt das Hauptziel des Königs. Die Kronanwälte erhielten Befehl, die Gesinnung der Männer, welche in das Verzeichniß der Freisassen eingetragen waren, genau zu erforschen.
Aus dem Widerstreben, mit dem die Kronanwälte den Sekretär des Geheimraths in die Zeugenloge einführten und aus der Heftigkeit, mit der sie sich Pemberton’s Kreuzfragen widersetzten, geht klar hervor, daß sie der nämlichen Ansicht waren. Die Handschrift war jedoch bewiesen. Aber jetzt wurde ein neuer und ernster Einwand erhoben.
Meine Herren Kronanwälte, Sie werden dafür sorgen, daß eine Anklage auf Meineid gegen diesen Schurken erhoben wird.« Nach einer solchen Zeugenvernehmung wurde Lady Alice aufgefordert, sich zu vertheidigen.
Es ist gewiß, daß Finch weder die Vorwürfe verdiente, mit denen er überhäuft wurde, so lange der Ausgang noch zweifelhaft war, noch die Lobpreisungen, die ihm gespendet wurden, nachdem derselbe so günstig ausgefallen. Es war thöricht, ihn zu tadeln, weil die Kronanwälte während des von ihm veranlaßten kurzen Verzugs unerwartet einen neuen Zeugen fanden.
Der Richter, Sir Franz Withins, sagte dem Verurtheilten, er solle dem Generalfiskal für seine große Nachsicht danken, denn er habe das Vergehen als einen Hochverrath behandeln können. »Ich bin ihm keinen Dank schuldig«, erwiederte Johnson furchtlos. »Soll ich, dessen einziges Verbrechen darin besteht, die Kirche und die Gesetze vertheidigt zu haben, mich noch dafür bedanken, daß ich wie ein Hund gepeitscht werden soll, während papistische Scribenten täglich ungestraft die Kirche beleidigen und die Gesetze übertreten dürfen?« Er sprach mit einer solchen Energie, daß die Richter sowohl als die Kronanwälte es für nöthig hielten, sich zu vertheidigen, indem sie versicherten, sie wüßten von keinen solchen papistischen Schriften, deren der Gefangene erwähnt habe.
Außer den wirklichen Mitgliedern des Geheimen Raths nahmen an dieser feierlichen Sitzung alle geistlichen und weltlichen Lords Theil, welche zufällig in der Hauptstadt oder doch in der Nähe derselben waren, außerdem die Richter, die Kronanwälte, der Lordmayor und die Aldermen von London. Petre hatte den Wink bekommen, er werde wohl daran thun, wenn er wegbliebe.
Pemberton, Pollexfen und Levinz behaupteten, daß keine genügenden Beweise vorhanden seien, die der Jury vorgelegt werden könnten; zwei von den Richtern, Holloway und Powell, traten dieser Ansicht bei, und die Hoffnung der Zuschauer stieg bedeutend. Da erklärten plötzlich die Kronanwälte, daß sie einen andren Weg einzuschlagen gedächten.
Die Kronanwälte strichen ebenfalls zwölf und die Liste reducirte sich dadurch auf vierundzwanzig. Die ersten zwölf, welche aufgerufen wurden, hatten dann den Ausspruch zu thun. Am neunundzwanzigsten Juni waren Westminsterhall, der alte und der neue Palasthof und alle benachbarten Straßen weithin mit einer dicht gedrängten Volksmasse angefüllt.
Die Kronanwälte thaten sehr weise daran, aß sie keine fremde Bürgschaft verlangten, denn Halifax hatte dafür gesorgt, daß einundzwanzig weltliche Peers vom höchsten Ansehen, je drei für einen Angeklagten, zur Bürgschaftleistung bereit waren, und eine solche Gesinnungsäußerung des hohen Adels würde für die Regierung ein harter Schlag gewesen sein.
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