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Aktualisiert: 15. Juli 2025
Also: gleiches Recht für alle! weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! weil alle Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf seinen Umsatz! Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre überflüssig.
Und dann hätte man in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. Daß solches erreichbar sein werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar befremdlich.
»I geh' net nach Zion«, heulte Lintscherl, während Hans die Gelegenheit benützte, von Großvaters Teller weg den Sonntagsgugelhupf zu grapsen. Im Moment höchster Aufregung kam die Köchin Pepi herein, räumte resolut den Tisch ab und erklärte seelenruhig: »I geh'! I heirat' mein' Isidor, der was Kommis im Konsumverein is, und wann er auswandern muß, wander' i mit ihm aus!
Der Konsumverein, der in Jena dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute.
Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer »Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern sei.
Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß eine Baugenossenschaft auch so eine Art Konsumverein! ihren Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft verlangen.
Das war von ihm sehr klug gehandelt, denn es hätte sich merkwürdig ausgenommen, einen Konsumverein in Leipzig zu einer Zeit zu gründen, in der Lassalle bereits über seinem Antwortschreiben saß, in dem er bekanntlich die Konsumvereine als vollständig wertlos für die Hebung der Lage der Arbeiter hinstellte. Auch Vahlteich war um jene Zeit noch in vergleichsweise friedlicher Stimmung.
Der Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eine Extrasteuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen Jahresgewinn von 200 000 M. erzielt.
Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne.
Wenn daraufhin der Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so vergibt er seiner Selbständigkeit nichts.
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