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Aktualisiert: 2. Juni 2025


Der Versand von Bier in kleinen Gebinden geschieht hauptsächlich seitens jener grossen Zahl neu entstandener »Quetschen«, welche überhaupt keine grossen Gebinde führen, weil sie Wiederverkäufer niemals zu Kunden haben, ihr Absatz sich vielmehr auf den Verkauf an die Konsumenten beschränkt.

Als Zwischenglied zwischen den Brauereien auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend, übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel« bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem Worte einen anderen Begriff verbindet.

Die Veränderung in der Geschäftslage hat angefangen mit dem Jahre, in welchem die bayrischen Brauereien mit dem Vertrieb des Flaschenbieres begannen, und wie die mitgeteilten Ziffern zeigten, in ihrem Bemühen, direkt als Produzenten mit den Konsumenten in Verbindung zu treten, so ausserordentlich erfolgreich waren.

Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der Lohnarbeiter erleben müssen.

Und diese unmoralische oder opportunistische Haltung können wir nicht einmal dem Markt zuschreiben, sondern jenen Konsumenten, die das Größte und Beste zum kleinsten Preis erwarten. Es ist fraglich, ob Bildung und Schriftkultur wirksamer als die heutigen Effizienzerwartungen jene Gerechtigkeit bewirken würden, die im Elfenbeinturm der Literatur eingeklagt wird.

Durch den direkten Verkehr mit den Konsumenten auf dem Wege der Flaschenbiersendung erwartete man weiter, das Bier der betreffenden Brauerei leichter einzuführen bezw. weiter zu verbreiten. Man rechnete darauf, dass diejenigen Familien, welche Bier von einer bestimmten Brauerei als Hausgetränk gewöhnt wären, auch in den Restaurants und Ausschankstätten dieses bevorzugen würden.

Wenn wir einmal die Bezeichnung Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es den Produzenten selbst möglich wäre.

Als sie in Gang gekommen war, benötigte man Konsumenten mit ausreichend Geld, um die Produkte dieser Industrie zu kaufen. Wirtschaft förderte Bildung als ein allgemeines Recht und verwendete alle Steuersubventionen darauf, diese Bildung gemäß den Interessen von Wirtschaft und Industrie auszurichten.

Solange daher die Brauereien darauf verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels ungehindert in günstiger Weise entwickeln.

Danke schön. Wir haben nicht Konsumenten genug, wir armen Birnen, wir müssen unterzukommen trachten. Ihr wollt uns rein, ihr wollt uns engelhaft, ihr wollt, daß jede sich für einen Messias aufspare, aber ihr, ihr wollt nichts entbehren, keinem Gelüst die Befriedigung vorenthalten, keinem Appetit die Stillung.

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