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Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler, Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce, welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist: Den Herren Gastwirten und Restaurateuren liefere ich frei ins Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr.

So berichtet eine Brauerei auf eine von mir gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen von 3/8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig, dass andere Brauereien 42-50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M. lieferten. Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt.

So bedauert eine der bedeutendsten Berliner Brauereien in einem an den Verfasser dieser Schrift gerichteten Schreiben, dass bei dem Verkauf von Lagerbier an Wiederverkäufer und Kantinen seitens mehrerer Brauereien eine Preisschleuderei eingetreten sei und verschiedene Brauereien 42-50 Flaschen für 3 Mark lieferten.

Der Versand von Bier in kleinen Gebinden geschieht hauptsächlich seitens jener grossen Zahl neu entstandener »Quetschen«, welche überhaupt keine grossen Gebinde führen, weil sie Wiederverkäufer niemals zu Kunden haben, ihr Absatz sich vielmehr auf den Verkauf an die Konsumenten beschränkt.