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Aktualisiert: 24. Juli 2025


Die immer haeufigere und immer unvermeidlichere Intervention in die inneren Angelegenheiten der griechischen Kleinstaaten mit ihrer Missregierung und ihrer politischen wie sozialen Anarchie, die Entwaffnung Makedoniens, wo doch die Nordgrenze notwendig einer anderen Wehr als blosser Posten bedurfte, endlich die beginnende Grundsteuerentrichtung nach Rom aus Makedonien und Illyrien sind ebensoviel Anfaenge der nahenden Verwandlung der Klientelstaaten in Untertanen Roms.

Ausser den keiner weiteren Auseinandersetzung beduerfenden Ursachen, durch die die Bedeutung des ueberseeischen Handels stieg, ward derselbe noch kuenstlich gesteigert durch die bevorrechtete Stellung, die die herrschende italische Nation in den Provinzen einnahm, und durch die wohl jetzt schon in vielen Klientelstaaten den Roemern und Latinern vertragsmaessig zustehende Zollfreiheit.

Statt dass Rom, wie es sich anheischig gemacht, das Flottenwesen mit seinem und der formell souveraen gebliebenen Klientelstaaten Gut und Blut ausschliesslich bestritten haette, liess man die italische Kriegsmarine eingehen und lernte sich behelfen mit den von den einzelnen Kaufstaedten requirierten Schiffen oder noch haeufiger mit den ueberall organisierten Strandwachen, wo dann in beiden Faellen alle Kosten und Beschwerden die Untertanen trafen.

Es ward demselben gestattet, bis zu 120000 Mann Fussvolk, 5000 Reitern, 500 Kriegsschiffen aufzustellen und zu dem Ende ueber die Mittel der Provinzen und Klientelstaaten unbeschraenkt zu verfuegen; ueberdies wurden die vorhandenen Kriegsschiffe und eine ansehnliche Truppenzahl sofort ihm ueberwiesen.

Das einzig moegliche Ende aber war die Verwandlung der Klientelstaaten in roemische Aemter, was um so eher geschehen konnte, als ja die roemische Provinzialverfassung wesentlich nur die militaerische Gewalt in der Hand des roemischen Vogts zusammenfasste und Verwaltung und Gerichte in der Hauptsache den Gemeinden blieben oder doch bleiben sollten, also, was von der alten politischen Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der Gemeindefreiheit bewahren liess.

Und diese Ackerwirte waren, wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdruecklich gesagt wird, keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum grossen Teil roemische Buerger! In den Klientelstaaten waren die Formen der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womoeglich noch aerger, da ausser den Roemern hier auch noch die einheimischen Hoefe erpressten.

Wenn der sizilische Sklavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der einfachsten Aufgabe, das Proletariat niederzuhalten, gewachsen war, so offenbarten die gleichzeitigen Ereignisse in Afrika, wie man jetzt in Rom es verstand, Klientelstaaten zu regieren.

Ohne dass Rom unmittelbar und rasch es zu verhindern vermochte, konnten hier, gestuetzt auf die ausserhalb des Bereiches der roemischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Gegensatz gegen die schwachen roemischen Klientelstaaten, Reiche sich bilden von einer fuer Rom gefaehrlichen und frueher oder spaeter mit ihm rivalisierenden Machtentwicklung.

Aber die Bankiers machten nicht bloss die Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die kleinen Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und Klientelstaaten sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing schon im ganzen Umfange des Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu werden. Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise.

Wort des Tages

mützerl

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