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Aktualisiert: 23. Mai 2025


Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen Fakultät bezüglich eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum Calenberg vorgekommenen Prozesses Folgendes mit : Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war hier auf die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin verhaftet worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde von den Zeugenaussagen Mittheilung gemacht, und diese erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am 12.

Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr v.

Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das arme Weib am 26.

Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem 10.

Daher urtheilte ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst bestätigte.

Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem die Tübinger Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es ist ein krasser Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. Der junge Sohn eines alten Generals war krank geworden und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht natürlich erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend öfters vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles schrieb man einer alten, armen Frau zu, die man auch sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass man das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, die Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, die Schändung der Hostie, die Beschädigung von Menschen und Thieren

Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem 17.

Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg: »Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei, bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten Fakultätsinsiegels

Aus der Landgrafschaft =Hessen-Darmstadt= liegt nur ein geringes Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse im siebenzehnten Jahrhundert vor; aber aus dem Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung in allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem ausbrach. In der Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche 1629 unter darmstädtischer Herrschaft stand, wurden in diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen der Gemeinden in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, welche die Hexen aufspüren sollten. Doch wurden hier die Hexenprozesse, soweit es der herrschende Aberglaube zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen Grafschaften die Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile fällten und die Urtheile vollstrecken liessen, ohne dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der juristischen Fakultät an der Landesuniversität (damals zu Marburg, nicht in Giessen) zur gutachtlichen Aeusserung eingesandt, sondern es musste auch hernach noch das gefällte Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt werden, die dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, worin sie erklärte, dass dieses Urtheil »den Rechten und uns zugeschickten Akten gemäss« befunden oder nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen werden, als bis dasselbe landesherrlich bestätigt war .

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