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Zu § 5. Stiftungsverwaltung. Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher Interessen berufen ist wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889 geschieht.

Wenn ferner die Buergerschaft vollkommen die Faehigkeit. hatte, ihre Gemeindeinteressen wahrzunehmen, so war es doch sinnlos und geradezu laecherlich, in den hoechsten und schwierigsten Fragen, welche die herrschende Weltmacht zu loesen ueberkam, einem wohlgesinnten, aber zufaellig zusammengetriebenen Haufen italischer Bauern das entscheidende Wort einzuraeumen und ueber Feldherrnernennungen und Staatsvertraege in letzter Instanz Leute urteilen zu lassen, die weder die Gruende noch die Folgen ihrer Beschluesse begriffen.

In Randersacker wartete schon seit dem Nachmittag ein Gerichtsbote auf Ursanner. Schlimmes ahnend, riß er dem Mann das Dokument aus den Händen. Es war das Urteil der letzten Instanz, gegen das es keine Berufung gab und lautete, daß Ursanner die beiden Knaben innerhalb dreier Tage von der Stunde der Rechtsgültigkeit des Verdiktes ab der Mutter auszuliefern verpflichtet sei, da er durch eine das öffentliche

Im Ich bildet sich langsam eine besondere Instanz heraus, welche sich dem übrigen Ich entgegenstellen kann, die der Selbstbeobachtung und Selbstkritik dient, die Arbeit der psychischen Zensur leistet und unserem Bewußtsein als »Gewissen« bekannt wird. Im pathologischen Falle des Beachtungswahnes wird sie isoliert, vom Ich abgespalten, dem Arzte bemerkbar.

Läßt man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung dieser Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben.

Wäre das letztere der Fall, dann liesse sich durch Summierung der wiederauflebenden Empfindungen alles sehr leicht erklären, rein mechanisch; alle Vervollkommnung wäre nur ein Stärkerwerden. Aber es ist anders in der Natur; man kann von einem aristokratischen Prinzip als dem herrschenden, in letzter Instanz ausschlaggebenden reden.

Den stärksten Anhaltspunkt für unsere Betrachtungsweise, welche die Tabuverbote mit neurotischen Symptomen vergleichen will, finden wir aber im Tabuzeremoniell selbst, dessen Bedeutung für die Stellung des Königstums vorhin erörtert wurde. Dieses Zeremoniell trägt seinen Doppelsinn und seine Herkunft von ambivalenten Tendenzen unverkennbar zur Schau, wenn wir nur annehmen wollen, daß es die Wirkungen, die es hervorbringt, auch von allem Anfang an beabsichtigt hat. Es zeichnet nicht nur die Könige aus und erhebt sie über alle gewöhnlichen Sterblichen, es macht ihnen auch das Leben zur Qual und zur unerträglichen Bürde und zwingt sie in eine Knechtschaft, die weit ärger ist als die ihrer Untertanen. Es erscheint uns so als das richtige Gegenstück zur Zwangshandlung der Neurose, in der sich der unterdrückte Trieb und der ihn unterdrückende zur gleichzeitigen und gemeinsamen Befriedigung treffen. Die Zwangshandlung ist angeblich ein Schutz gegen die verbotene Handlung; wir möchten aber sagen, sie ist eigentlich die Wiederholung des Verbotenen. Das »angeblich« wendet sich hier der bewußten, das »eigentlich« der unbewußten Instanz des Seelenlebens zu. So ist auch das Tabuzeremoniell der Könige angeblich die höchste Ehrung und Sicherung derselben, eigentlich die Strafe für ihre Erhöhung, die Rache, welche die Untertanen an ihnen nehmen. Die Erfahrungen, die Sancho Pansa bei Cervantes als Gouverneur auf seiner Insel macht, haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen Zeremoniells als die einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr wohl möglich, daß wir weitere Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir Könige und Herrscher von heute zur

Es wird das Ziel aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden.

Außerdem wurde ein Ausschuß von achtzehn Personen, über Deutschland verteilt wohnend, gewählt, der als vorläufig richtende Instanz über den Parteivorstand zu entscheiden hatte und bei besonders wichtigen Vorgängen zur Beratung von seiten des Vorstandes eingeladen werden sollte.