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Aktualisiert: 14. Mai 2025
Unter manchen anderen, deren ich mich nicht mehr entsinne, begegnete ich auf dem Schlosse einem jungen Grafen von der Innsbrucker Bezirkshauptmannschaft, einem Jägeroffizier aus Riva, einem Generalstabshauptmann mit Frau und Tochter, einer Operettensängerin aus Berlin, einem Bozener Likörfabrikanten mit zwei Söhnen, dem Baron Meudolt, der damals eben von seiner Weltreise zurückgekommen war, einem pensionierten Hofschauspieler aus Bückeburg, einer verwitweten Gräfin Saima, die als junges Mädchen Schauspielerin gewesen war, mit ihrer Tochter, und dem dänischen Maler Petersen.
In =Tirol= fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637 den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen, und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. =Volpert Mozel= aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu verfassen, wie es »mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.« Infolge dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift »=Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen constituiert werden khinnen=« aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei, wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel will z.
Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen ein Gelehrter auf, der Innsbrucker Professor =Joh. Christoph Frölich von Frölichsburg=, den man fast den österreichischen Carpzov nennen könnte. Im Jahr 1657 zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, worauf er 1695 die Professur der Institutionen, und 1698 die des bürgerlichen und Lehenrechts an der Universität zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr 1706 wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen Regierung und später zum Kanzler ernannt. Er starb im Mai 1729 . Frölich galt als einer der gelehrtesten Juristen des Landes und seinen Schriften wurde eine ungewöhnliche Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört hierher seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel »=Nemesis Romano-Austriaco-Tyrolensis=
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