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Die Ursache lag zum Teil wohl in der frueher dargestellten, aus den bestehenden Verhaeltnissen mit innerer Notwendigkeit sich entwickelnden, aber darum nicht weniger schwer auf Latium lastenden Steigerung der hegemonischen Gewalt Roms, zum Teil in einzelnen gehaessigen Ungerechtigkeiten der fuehrenden Gemeinde.

Niemand wußte einen möglichen Vorschlag. Schon vor der Kasseler Zusammenkunft gestand Lindenau einem Frankfurter Amtsgenossen: »die Mehrzahl der Teilnehmer betrachtet den Verein als ein Ruhekissen, sie ist froh, daß alles beim alten bleibtNun klagten die Thüringer über Sachsens hegemonischen Ehrgeiz, Frankfurt über die erdrückenden kurhessischen Mauten.

Auch ist es bemerkenswert, dass Rom niemals als Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte.

Die bisherigen Gauverfassungen mit ihren Erbkoenigen oder ihren feudal- oligarchischen Vorstandschaften blieben auch nach der Eroberung im wesentlichen bestehen, und selbst das Klientelsystem, das einzelne Kantons von anderen, maechtigeren abhaengig machte, ward nicht abgeschafft, obwohl freilich mit dem Verlust der staatlichen Selbstaendigkeit ihm die Spitze abgebrochen war; Caesar war nur darauf bedacht, unter Benutzung der bestehenden dynastischen, feudalistischen und hegemonischen Spaltungen die Verhaeltnisse im Interesse Roms zu ordnen und ueberall die der Fremdherrschaft genehmen Maenner an die Spitze zu bringen.

Die eben in diese Zeit fallende gewaltige Machtentwicklung Etruriens, die stetigen Angriffe der Veienter, der Heereszug des Porsena moegen wesentlich dazu beigetragen haben, die latinische Nation bei der einmal festgestellten Form der Einigung, das heisst bei der fortwaehrenden Anerkennung der Oberherrlichkeit Roms festzuhalten und dem zuliebe eine ohne Zweifel auch im Schosse der latinischen Gemeinden vielfach vorbereitete Verfassungsaenderung, ja vielleicht selbst eine Steigerung der hegemonischen Rechte sich gefallen zu lassen. ^6 Regelmaessig stehen bekanntlich die latinischen Gemeinden unter zwei Praetoren.