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Aktualisiert: 29. Mai 2025
Nach einigen Tagen wurde bekannt, daß Sir Edmondsbury Godfrey, ein vorzüglicher Friedensrichter, welcher die Aussagen des Oates gegen Coleman niedergeschrieben, verschwunden sei. Durch die angestellten Nachforschungen entdeckte man Godfrey's Leichnam auf einem Felde in der Nähe Londons, und es unterlag keinem Zweifel, daß er zwar gewaltsam getödtet, nicht aber von Räubern angegriffen worden sei.
Die Geschwornen waren nicht mehr so befangen, wie zur Zeit des allgemeinen Entsetzens, welches der Ermordung Godfrey's folgte, und die Richter, während der Wahnsinnsperiode gefügige Werkzeuge des Volkes, hatten jetzt den Muth, zum Theil das auszusprechen, was sie von Anfang für wahr gehalten.
Unter den Unglücklichen, die wegen der Ermordung Godfrey's verurtheilt wurden, befand sich auch ein Protestant von nicht sehr achtungswerthem Character, Namens Heinrich Berry.
[Wilhelm's Erklärung.] Der Unterschied zwischen der Expedition von 1685 und der von 1688 zeigte sich schon deutlich genug in der Verschiedenheit der Manifeste, welche die Führer der beiden Unternehmungen erließen. Für Monmouth hatte Ferguson ein abgeschmacktes und gemeines Libell über den Brand von London, die Ermordung Godfrey's und Essex' und die Vergiftung Karl's geschmiert. Wilhelm's Erklärung war von dem Großpensionär Fagel verfaßt, der als ausgezeichneter Publicist bekannt war. Obgleich gehaltvoll und wohldurchdacht, war sie doch in ihrer ursprünglichen Form zu weitschweifig; aber sie wurde von Burnet, der populär zu schreiben verstand, abgekürzt und ins Englische übersetzt. Sie begann mit einer feierlichen Einleitung, in welcher gesagt war, daß in jedem Staate die strenge Beobachtung des Gesetzes für das Wohl der Nationen wie für die Sicherheit der Regierung gleich nothwendig sei. Der Prinz von Oranien habe daher mit tiefer Betrübniß gesehen, daß die Grundgesetze eines Reiches, mit dem er durch Bande des Bluts und durch Verheirathung so eng verbunden sei, durch den Rath schlimmer Rathgeber gröblich und systematisch verletzt worden seien. Das Recht von Parlamentsacten zu dispensiren, sei bis zu einem solchen Punkte ausgedehnt worden, daß die ganze legislative Gewalt auf die Krone übertragen worden sei. Von den Gerichten habe man dem Geiste der Verfassung widerstreitende Erkenntnisse erlangt, indem man einen Richter nach dem andren abgesetzt, bis die Bank nur aus Männern bestanden habe, welche bereit gewesen seien, den Befehlen der Regierung blindlings zu gehorchen. Trotz der wiederholten Versicherungen des Königs, daß er die Staatsreligion aufrechterhalten werde, seien anerkannten Feinden dieser Religion nicht nur bürgerliche
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