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Aktualisiert: 21. Juni 2025
Jede Offenbarung also muß uns Gott als moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott sey. Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in diesem Falle rein moralisch ist.
Nun aber ist kein Wesen fähig, diese Idee auf dem Wege der sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in ihnen mit Bewußtseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu bestätigen, als ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der praktischen Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher vernünftiger Wesen ist.
Tschengischan's Politik, deren Hauptaugenmerk die Versöhnung feindlicher Stämme und die engere Verbindung mit freundlichen mittels Verschwägerung, erhellt schon aus dem Erzählten; aber seine bürgerliche Gesetzgebung und seine Staatseinrichtungen erfordern noch besondere Beleuchtung. Er ist der Gesetzgeber seines Volkes. Aus den bisherigen europäischen Geschichtschreibern mongolischer Geschichte ist nur die bürgerliche Gesetzgebung desselben, d.
In der wirklichen Handlung aber verhält sich das Bewußtsein als dieses Selbst, als ein vollkommen einzelnes; es ist auf die Wirklichkeit als solche gerichtet, und hat sie zum Zwecke; denn es will vollbringen. Es fällt also die Pflicht überhaupt außer es in ein anderes Wesen, das Bewußtsein und der heilige Gesetzgeber der reinen Pflicht ist.
Die Kinderstube ist eine große Sache. In ihr kriecht und trippelt, lärmt und tobt die Weltgeschichte in kleinem Maßstabe, sie ist eine Pflanzstätte mächtiger Dinge. Eines der wichtigsten Stücke in der Kindererziehung ist offenbar, dem Kinde, unbeschadet aller geistigen Entwicklung, seine ursprüngliche Kindlichkeit zu bewahren. Das Kind im Menschen ist das Genie, unbefangen in seinen Anschauungen, naiv in seinem Egoismus, und so die Wurzel alles bedeutenden Schaffens. In diesem Sinne ist das Kind der Dichter, der Künstler, der Erfinder, der Gesetzgeber, weil es den Schleier des Vorurteils zerreißt und einen unbefangenen Blick in die Dinge selbst tut. Diese Kindlichkeit dem Kinde zu wahren, sie namentlich gegen den Schulmeister zu schützen, ist die Mutter am geeignetsten. Sie ist ja – selbst in der Stimme – ein großes Kind, ein Genie an Takt und Klugheit und, solange sie unverdorben ist, nicht geneigt, den ihr von der Natur angewiesenen Berufskreis zu überschreiten. Schon durch ihr bloßes Dasein, ihre natürliche Beschaffenheit übt sie die stärksten Wirkungen aus. Neidlos teilt sie dem Kinde ihre Genialität mit, stolz darauf, im Sohne fortzuleben. Sie will, in ihrer reinsten Art, weder Dichter noch Gelehrter sein, und ein Wort Latein oder Griechisch erschiene ihr als ein Flecken auf ihrer geistigen Toilette. Gespräch und Brief, also unmittelbare
Das Recht ist ein patriarchalisch-aristokratisches. Die Familie ist Staat, Souverän und Gesetzgeber, hat Recht über Leben und Tod der einzelnen Glieder. Wer nicht Schmagilli, echter Bogos ist, wählt sich einen Schutzherrn und wird nun dessen Dienstmann, Tigré. Eigentlich gilt jeder Fremde als Feind.
Gott selbst also müßte ihnen sich und seinen Willen als gesetzlich für sie, in der Sinnenwelt ankündigen. Gott müsste sich also durch eine besondre ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt ihnen als Gesetzgeber ankündigen.
Lange Zeit ist in diesen Beschreibungen der geschilderte Idealzustand hergestellt worden durch das Eingreifen einer ungewöhnlich weisen Persönlichkeit, eines Gesetzgebers oder anordnenden Fürsten, so daß, wenn dieser Fürst oder Gesetzgeber zufällig nicht geboren oder vor der Zeit gestorben wären, das betreffende Volk oder Land den Idealzustand nicht zu kosten bekommen hätten.
Aber den Gründen, durch die man ihn rechtfertigen will, eine Allgemeinheit erteilen, die, wenn es seine Richtigkeit damit hätte, ihn zu dem einzigen wahren Geschmacke machen müßte, heißt aus den Grenzen des forschenden Liebhabers herausgehen und sich zu einem eigensinnigen Gesetzgeber aufwerfen.
So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen Gesetzgeber, sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen ankündigt, so kündigt er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns alle mögliche Furcht vor seiner Macht benimmt, indem sie uns zusichert, daß er nie einen willkührlichen Gebrauch von derselben gegen uns machen, sondern daß ihre Wirkungen auf uns gänzlich von uns selbst abhängen werden.
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