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Aktualisiert: 8. Juni 2025
Aber durfte ich beten ich! , selbst wenn ich noch glauben könnte?! Die Bilder auf meinem Schreibtisch starrten mich an und sahen mir nach, wohin ich auch im ruhelosen Auf- und Abwandern mich wandte: der Vater, der einst einen braven Offizier seines Regiments für unwürdig erklärt hatte, weiter des Königs Rock zu tragen, weil er das Weib eines andern liebte; die Mutter, deren ganzes Leben unter dem einen Gesetz der Pflichterfüllung stand; aber lugte nicht neben ihr aus dem Rahmen ein stilles, edles Antlitz hervor mit gütigen dunkeln Augen? »Großmama,« schluchzte ich leise.
Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst gleiches Gesetz.
Dies Reich der Gesetze ist zwar die Wahrheit des Verstandes, welche an dem Unterschiede, der in dem Gesetze ist, den Inhalt hat; es ist aber zugleich nur seine erste Wahrheit, und füllt die Erscheinung nicht aus. Das Gesetz ist in ihr gegenwärtig, aber es ist nicht ihre ganze Gegenwart; es hat unter immer andern Umständen eine immer andere Wirklichkeit.
Die Elektrizität selbst ist nicht der Unterschied an sich oder in ihrem Wesen das Doppelwesen von positiver und negativer Elektrizität; daher man zu sagen pflegt, sie habe das Gesetz, auf diese Weise zu sein, auch wohl, sie habe die Eigenschaft, so sich zu äußern. Diese Eigenschaft ist zwar wesentliche und einzige Eigenschaft dieser Kraft, oder sie ist ihr notwendig.
Daher finden in diesem Inhalte die andern nicht das Gesetz ihres Herzens, sondern vielmehr das eines andern vollbracht, und eben nach dem allgemeinen Gesetze, daß in dem, was Gesetz ist, jedes sein Herz finden soll, kehren sie sich ebenso gegen die Wirklichkeit, welche es aufstellte, als es sich gegen die ihrige kehrte.
Diese hansischen Klagen sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f.
Jetzt hab ich mich unter ein fremdes Gesetz gebeugt ... Von nun an, das fühl ich, hab ich zu nichts, zu gar nichts mehr Mut. ROSMER. Warum denn nicht? Und was ist das für ein Gesetz, unter das du
Möge denn von diesen Völkern wenigstens gerettet werden, was noch zu retten möglich ist. Bis jetzt steht die Entwickelung der Menschheit auch nach dieser Seite hin ganz unter naturalistischem Gesetz.
Dies leitet uns auf eine Modalität der Berechtigung des Triebes, und es läßt sich erwarten, daß der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch gesetzlich daß ein Genuß durch dasselbe auch wirklich werden könne.
Da zwang mich das Weh meiner Lippen und es schrie in meiner Brust wie ein Degen im Gefecht daß ich ihm meinen Hals hinwies und ihm zurief, daß ich wisse, daß er nach seinem Gesetz verfallen sei, aber daß ich es ihm doch sage: Daß ich drei Schiffe hätte, ausgerüstet im spanischen Viertel von Brügge, gebaut in Barcelona, Santa Maria, Coruña . . . daß ich die letzten Kredite auf meinen Namen genommen, die Kerker der Dominikaner nach Sklaven geplündert, daß ich den Albaycin in Granada nächtelang durchsucht und aus den Schenken und verschrienen Gassen alles herausgerissen, was in meine Fäuste fiel und kräftig war . . . Zuhälter, arabische Matrosen, drei hünenhafte Priester . . . und daß ich fahren würde die Nacht so oder so.
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