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Die hauptsaechliche Absicht der Partei ging indes auf Reaktivierung des faktisch ausser Taetigkeit gesetzten Teilungsamts: unter den Fuehrern ward der Plan ernstlich besprochen, die Hindernisse, die die italischen Bundesgenossen derselben entgegenstellten, durch Erteilung des Buergerrechts an dieselben zu beseitigen, und die Agitation nahm vorwiegend diese Richtung.

Nicht wenigen Gemeinden, ja ganzen Landschaften ward, sei es mittelbar durch Verleihung des roemischen oder latinischen Buergerrechts, sei es unmittelbar durch Privilegium, die Steuerfreiheit bewilligt; so erhielten sie zum Beispiel alle sizilischen ^18 Gemeinden auf jenem, die Stadt Ilion auf diesem Wege.

Es tut ihrem nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen wurden; so wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde den roemischen Staat denationalisiert hat.

Es liess sich vernuenftigerweise nicht leugnen, dass die Staatsfinanzen nach Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien imstande sein mussten, auf die kampanischen Pachtgelder zu verzichten; dass es unverantwortlich war, einen der schoensten und eben zum Kleinbesitz vorzueglich geeigneten Distrikt Italiens dem Privatverkehr zu entziehen; dass es endlich ebenso ungerecht wie laecherlich war, noch jetzt nach der Erstreckung des Buergerrechts auf ganz Italien der Ortschaft Capua die Munizipalrechte vorzuenthalten.

Solange Rom noch, wenn auch die erste, doch nur eine der vielen italischen Stadtgemeinden war, wurde der Eintritt selbst in das unbeschraenkte roemische Buergerrecht durchgaengig als ein Gewinn fuer die aufnehmende Gemeinde betrachtet und die Gewinnung dieses Buergerrechts den Nichtbuergern auf alle Weise erleichtert, ja oft als Strafe ihnen auferlegt.

Das Poetelische Gesetz hatte zwar dem nur durch Verlegenheiten, nicht durch wahre Ueberschuldung augenblicklich zahlungsunfaehig Gewordenen verstattet, durch Abtretung seiner Habe die persoenliche Freiheit zu retten; fuer den wirklich Ueberschuldeten jedoch war jener Rechtssatz wohl in Nebenpunkten gemildert, aber in der Hauptsache durch ein halbes Jahrtausend unveraendert festgehalten worden; ein zunaechst auf das Vermoegen gerichteter Konkurs kam nur ausnahmsweise vor dann, wenn der Schuldner tot oder seines Buergerrechts verlustig gegangen oder nicht aufzufinden war.

Dass er noch laengere Zeit eine zahlreiche Gemeinde blieb, davon ist der Grund schwerlich zu suchen in der Verleihung des roemischen Buergerrechts an einzelne ansehnliche auswaertige Geschlechter, die nach dem Austritt aus ihrer Heimat oder nach der Ueberwindung ihrer Stadt das roemische Buergerrecht empfingen denn diese Verleihungen scheinen von Anfang an sparsam erfolgt und immer seltener geworden zu sein, je mehr das roemische Buergerrecht im Preise stieg.