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Die Aeltesten des Dorfes liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen und schliesslich das Haus mit der »Hexe« verbrennen. Das unglückliche Opfer der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zu =Asche= verbrannt.

Faust bot damals der bildenden Kunst weniger Schwierigkeiten als heutzutage; denn auch die Gebildeten glaubten damals noch allgemein an die Möglichkeit eines persönlichen Verkehrs mit den Mächten der Finsternis und an die Möglichkeit, mit deren Hilfe ein höheres Wissen zu erlangen, als sonst den Sterblichen beschieden ist; und es gab wohl kaum jemand, der an der buchstäblichen Wahrheit dessen, was das Buch erzählte, gezweifelt hätte.

Sobald also das Frühstück genommen, und die beschämte Cyane abgetreten war, fing er nach einem kleinen Vorbereitungs-Gespräch, den merkwürdigen Diskurs an, durch dessen vollständige Mitteilung wir desto mehr Dank zu verdienen hoffen, da wir von Kennern versichert worden, daß der geheime Verstand desselben den buchstäblichen an Wichtigkeit noch weit übertreffe, und der wahre und unfehlbare Prozeß, den Stein der Weisen zu finden, darin verborgen liege.

Unbeirrt durch die Peinlichkeit der Einzelverhandlungen hielt Motz seinen Blick fest auf die großen Verhältnisse des Vaterlandes gerichtet; er wußte, daß er seinem Staate die Bahn zu einer stolzen Zukunft geöffnet hatte. Im Juni sprach er sich gegen den König über die politische Bedeutung der geschlossenen Verträge offen aus. Seine Denkschrift wirft zuerst einen Rückblick auf die vollendete Unfähigkeit des Bundestags, der niemals in förmliche Beratung über die Handelseinheit getreten sei; selbst während der Not von 1817 habe man in Frankfurt nur genau soviel getan, »um den föderativen Nachbar, im buchstäblichen Sinne des Wortes, nicht verhungern zu lassen. Wie konnte dies auch anders sein, da dem Deutschen Bunde ein großer Staat an der Spitze steht, der das ihm eigentümliche, seit 50 Jahren schon bestehende, seinem privaten Interesse bis daher vermeintlich zusagende, mit den Interessen der übrigen Staaten des Deutschen Bundes aber nicht vereinbarliche Zoll- und Prohibitivsystem aufzugeben nicht gewillt ist; da andere Bundesmitglieder die Handelsinteressen ihrer Hauptstaaten denen ihrer Bundeslande unterzuordnen nicht gemeint sind, vielmehr letztere, natur- und sachgemäß, an die ersteren festgeknüpft haben; und da wieder andere den Gegenstand mehr nur aus fiskalischem wie aus staatswirtschaftlichem Gesichtspunkte betrachtet wissen wollen? Der Deutsche Bund gab damit ein Beispiel, wie die allgemeine Staatengeschichte bis dahin noch keines aufzuweisen hat«; es entstand ein Handelskrieg aller gegen alle, »der weit schlimmer war, als ein innerer Krieg der Waffen nur je hätte sein können«. Dann erinnert Motz an die patriotischen Bestrebungen des deutschen Handelsstandes, an die persönlichen Bemühungen der Souveräne von Bayern und Württemberg. Als gleichzeitig der Bayrisch-Württembergische und der Preußisch-Hessische Verein sich bildeten, lag die Möglichkeit zweier großen Zollvereine für ganz Deutschland vor. Da erhob sich unter