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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Eine derjenigen Wirkungen, durch welche die Dreigliederung des sozialen Organismus ihre Begründung im Wesenhaften des menschlichen Gesellschaftslebens zu erweisen haben wird, ist die Loslösung der richterlichen Tätigkeit von den staatlichen Einrichtungen. Den letzteren wird es obliegen, die Rechte festzulegen, welche zwischen Menschen oder Menschengruppen zu bestehen haben. Die Urteilsfindungen selbst aber liegen in Einrichtungen, die aus der geistigen Organisation heraus gebildet sind. Diese Urteilsfindung ist in hohem Maße abhängig von der Möglichkeit, daß der Richtende Sinn und Verständnis habe für die individuelle Lage eines zu Richtenden. Solcher Sinn und solches Verständnis werden nur vorhanden sein, wenn dieselben Vertrauensbande, durch welche die Menschen zu den Einrichtungen der geistigen Organisation sich hingezogen fühlen, auch maßgebend sind für die Einsetzung der Gerichte. Es ist möglich, daß die Verwaltung der geistigen Organisation die Richter aufstellt, die aus den verschiedensten geistigen Berufsklassen heraus genommen sein können, und die auch nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder in ihre eigenen Berufe zurückkehren. In gewissen Grenzen hat dann jeder Mensch die Möglichkeit, sich die Persönlichkeit unter den Aufgestellten für fünf oder zehn Jahre zu wählen, zu der er so viel Vertrauen hat, daß er in dieser Zeit, wenn es dazu kommt, von ihr die Entscheidung in einem privaten oder strafrechtlichen Fall entgegennehmen will. Im Umkreis des Wohnortes jedes Menschen werden dann immer so viele Richtende sein, daß diese Wahl eine Bedeutung haben wird. Ein Kläger hat sich dann stets an den für einen Angeklagten zuständigen Richter zu wenden.
"Ich glaube, die Tatsache des Vorhandenseins der ersten praktisch erprobten Flugmaschine kann wohl niemand mehr ernstlich bestreiten; es ist unmöglich, dass sich so viele angesehene Leute der verschiedensten Berufsklassen und des verschiedensten Alters verabredet haben sollten, einem Erfinder zuliebe das Blaue vorn Himmel herunterzulügen.
Das Wort „ich dien’“ hatte dadurch einen ganz besonderen Klang. Vielfach wurde behauptet, daß eine solche Auffassung eine Absonderung der Offiziere den anderen Berufsklassen gegenüber veranlaßt hätte. Ich habe diese Einseitigkeit im Offizierstande niemals in höherem Maße gefunden wie in jedem anderen Beruf, der auf sich hält und sich daher unter Seinesgleichen am wohlsten fühlt.
2. Er beruht auf Erfahrung bei allen den witzigen Wortbildungen, die wir uns nur darum gefallen lassen, weil sie thatsächlich bestehen. Überall, bei Kindern, bei den verschiedenen Ständen Gesellschafts- und Berufsklassen, in Provinzen und Städten, begegnen wir neben der allgemeingültigen einer eigenen Sprache. Die Worte sind witzig, nicht für denjenigen, dem sie völlig geläufig und naturgemäss sind, wohl aber für den, dem sie verständlich und doch, weil dem anerkannten Sprachgebrauche fremd, eigentlich sinnlos erscheinen. Auch fremdsprachliche Worte, die ganz anders klingen, als wir es gewohnt sind, und die darum überhaupt nicht als mögliche Sprachzeichen erscheinen, können aus gleichem Grunde den Eindruck des Witzigen machen. Der Wert des Witzes erhöht sich wiederum, wenn die Worte die Sache kurz bezeichnen. Wie dort, bei der "witzigen Onomatopoesie", in der
Wahrlich, Trotzki schien in Brest-Litowsk nicht in den Wind gesprochen zu haben. Seine politischen Irrlehren drangen über unsere Grenzpfähle und fanden zahlreiche Anbeter in allen Berufsklassen und aus den verschiedensten Beweggründen. Die feindliche Propaganda setzte ihre Einwirkung offen und im geheimen fort. Sie warf sich mit wechselnder Stärke auf alle Gebiete unseres Lebens.
Ich habe hierbei nicht das ständige Ab und Zu von Persönlichkeiten zahlreicher Berufsklassen im Auge, die dienstlich mit uns in Berührung kommen mußten, sondern ich denke an diejenigen, die durch vielfach andere Interessen zu uns geführt wurden. Ich öffnete jedermann gern Tür und Herz, vorausgesetzt, daß er selbst mir offen entgegenkam. Die Zahl unserer Gäste war groß.
Diese Unkenntnis ist mit schuld daran, daß unsere Gesetze und Behörden, die heute schon alle möglichen Volks- und Berufsklassen, ja selbst Tier- und Pflanzenwelt mit Recht und Schutz versehen, den Zigeunern gegenüber nur als rücksichtslose Feinde und Unterdrücker auftreten, – daß die Kirchen und Vereine, die heute schon auf den entlegensten Gebieten alle denkbaren Liebeswerke ausüben, an den Zigeunern kühl vorübergehen, – daß das Volk und auch die christlichen Kreise, die die Zigeuner mit einer Mischung aus Neugierde, Furcht und Teilnahme betrachten, doch noch nicht zum rechten christlichen Benehmen gegenüber den Zigeunern gekommen sind.
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