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Aktualisiert: 3. Mai 2025
Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zurückbehält.
Wie Marx den ganzen Entwurf in einem Briefe an August Bebel und Genossen äußerst abfällig kritisierte, so auch speziell diesen Satz von der gerechten Verteilung des Arbeitsertrages, der nach seiner Meinung gar nichts besagte. Die Ableitung vom ehernen Lohngesetz bezeichnet er als utopistisch. Über die Forderung der gerechten Verteilung sagt er: »Was ist »gerechte« Verteilung?
Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des »Unternehmergewinns« unterliegt kraft der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der
Inzwischen liegt die Frage der Verteilung des Arbeitsertrages auf einem anderen Gebiete. Die Geschichte der Entlohnung der Arbeiter kennt ganz verschiedene Lohnraten, nicht bloß der absoluten Höhe, sondern auch dem Anteil am Produkt nach. Sie verzeichnete zu gewissen Zeiten bei einem wesentlichen Tiefstand der Entwicklung eine furchtbare Ausbeutung von Arbeitern.
Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes gleichfalls in immer steigendem Maße dadurch gelähmt, daß fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen bleibt.
Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages zusammengestellt haben .
Die Frage ist nun: nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden? Wir sind leider zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.
Aber der Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist. Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten Quote gezahlt werden.
Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der seinem Wesen nach unverteilbar ist, der in guten Zeiten der Verteilung entzogen werden und als Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
Ob auch die Lohnhöhe gerecht ist, ist etwas anderes; aber daß der Arbeiter Lohn bekommt und nicht den Ertrag der Arbeit, das entspreche der gegebenen Produktionsweise, und auf dem Boden dieser Produktionsweise könne daran nichts Wesentliches geändert werden. Des weiteren legt Marx dar, welche Widersprüche in der Forderung des vollen Arbeitsertrages liegen.
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