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Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß; so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr.

Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch mit den sogenannten Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat, und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden.

weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten Ländern üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern auch gewöhnlich mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxmäßigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern für Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlaßt wird, ungerechnet.

Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich vorspannen läßt. Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen.

Man muß die Geldfäßer auch nicht zu groß und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben könne. Sind sie schwerer, als 100 Pfund; so geschieht es leicht, daß die Wagenmeister und Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen oder hinwerfen müssen, um nicht von denselben gequetscht zu werden.

Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gewöhnlich in den Posthäusern öffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen.

Findet nun der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn man weiß, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch ist.