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Hermanns Vater hat auf der Brandstätte beider Häuser die Mutter zur Gattin gewählt; der Brand aber war vor zwanzig Jahren geschehen; Hermann selbst wird also nicht mehr als achtzehn oder neunzehn Jahre zählen. Dennoch ist er längst von den Eltern getrieben worden, sich eine Braut zu wählen und ihm selbst ist das Leben öde und einsam erschienen, weil er der Gattin entbehrte: alles dies schon im achtzehnten bis neunzehnten Jahre. So ist hier also die schöne Naturordnung noch ungeirrt, nach welcher der Jüngling, wenn er zeugungsfähig geworden, mit dem Weibe sich verbindet und jetzt erst das sittlich erfüllte Leben, derjenige Abschnitt desselben beginnt, zu dem alles Vorhergehende nur Vorbereitung ist. In der Zivilisation unsrer großen Städte heiratet der Mann meistens dann, wenn er abgelebt ist und nach erschöpftem Genuß sich ein häusliches Asyl schaffen will; die Ehe ist das Hospital für den im Kriegsdienst des Lebens Aufgeriebenen und Ermüdeten. In frischen Jahren fehlt in der Regel das ernährende Amt oder die einseitig geistige Ausbildung ist noch nicht vollendet oder das Freiheitsgefühl hindert den Jüngling bei unsrer Form der Ehe sich auf ewig zu binden. Die Idee der Familie kommt dabei nur verkümmert zur Wirklichkeit; wie selten ist jener so rührend patriarchalische Kreis, wo um das würdige weiße Haupt des Ahnherren die Kinder, die Enkel, die Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, die homerischen γαλόῳ καὶ εἰνά