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Die kaiserlichen Verordnungen, welche die Bischöfe des Landes in ihre ursprünglichen Rechte wieder einsetzten, verschaften denselben alle nur mögliche Gelegenheit, sich um die allgemeine Aufklärung verdient zu machen. Sie haben nun Mittel, deren weiser Gebrauch sie an dem Geiste der Gläubigen ihres Kirchensprengels nothwendig zu Wohlthätern machen muß.

Wirt Ohne Zweifel kennen Ihro Gnaden schon die weisen Verordnungen unserer Polizei. Fräulein Nicht im geringsten, Herr Wirt Wirt Wir Wirte sind angewiesen, keinen Fremden, wes Standes und Geschlechts er auch sei, vierundzwanzig Stunden zu behausen, ohne seinen Namen, Heimat, Charakter, hiesige Geschäfte, vermutliche Dauer des Aufenthalts und so weiter gehörigen Orts schriftlich einzureichen.

Mir träumte, daß ich in eine Art von Anstalt und Institut hineingekommen sei, in einen Sonderbund, in eine verriegelte, unnatürliche Absonderung, welche von höchst kalten und höchst eigentümlichen Verordnungen regiert wurde. Elend war mir zumute, und eiskalter Schauder rieselte mir durch die entsetzte, angsterfüllte Seele, die sich vergeblich sehnte, ein Verständnis zu finden.

Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten . Ob dieser Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute hörten damals auf.

Vier, fünf Verordnungen täglich zu erhalten, mit unmöglichen Wünschen und mit dem liebenswürdigen Postskriptum: »Denn sonst werde ich Deine Gnaden rädern lassen« und verrückt wie die Welt ist, führt man das auch aus. Die Menschen beschwerten sich laut. »Entweder wir ziehen von hier fort, oder wir sterben hier, aber so können wir nicht weiter leben. Man muß etwas machen.« »Aber was?

Außerdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den neuen Tuchzöllen befreiten .

Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.

Es scheint unbegreiflich und ist es nicht, daß wir uns der Eigenart unseres Abhängigkeitsdranges so gar nicht bewußt sind, und daß wir seine sichtbarsten Folgen, die Unselbständigkeit unseres staatlichen Lebens, die militärisch-feudale, die bureaukratische, die plutokratische Bindung, das Vorgesetzten- und Subordinationswesen des bürgerlichen Lebens, den schroffen und zurechtweisenden Verkehrston, das umspannende Netz der Verordnungen und Verbote, die Bevorzugung der Stände, die zopfigen Ungleichheiten und Unfreundlichkeiten amtlicher Behandlung, die Ansprüche der Besitzer und Interessenten so gar nicht empfinden.