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Aktualisiert: 9. Mai 2025
[Unpopularität der Puritaner.] So tadelnswerth diese Gefühle auch immer sein mochten, so waren sie doch nicht nur natürlich, sondern auch wohl zu entschuldigen. Die Puritaner hatten unstreitig in den Tagen ihrer Macht Veranlassung zur Gereiztheit gegeben. Aus ihrer eigenen Unzufriedenheit, ihrem eigenen Siege und der Vernichtung jener stolzen Hierarchie, unter deren schwerem Joche sie geschmachtet, mußten sie gelernt haben, daß im siebzehnten Jahrhundert die Macht der bürgerlichen Obrigkeit in England nicht ausreiche, die Gemüther der Menschen zur Übereinstimmung mit ihrem theologischen Systeme abzurichten. In Alles sich einmischend, bewiesen sie sich dabei so unduldsam, als Laud es nur jemals gewesen war. Unter Androhung schwerer Strafen verboten sie nicht allein in den Kirchen, sondern selbst für Privathäuser den Gebrauch des allgemeinen Gebetbuches. Wenn ein frommes Kind am Krankenlager der Eltern eine der schönen Kollekten las, welche seit Jahrhunderten den Kummer christlicher Herzen gelindert hatten, so wurde diese Handlung der kindlichen Liebe für ein Verbrechen erklärt. Mit schwerer Ahndung wurden diejenigen bedroht, welche es wagen würden, die calvinistische Form des Gottesdienstes zu tadeln. Geachtete Geistliche wurden zu Tausenden nicht nur von ihren Pfründen vertrieben, sondern auch oft den Mißhandlungen eines fanatischen Pöbels preisgegeben; Gotteshäuser und Grabstätten, treffliche Kunstwerke und seltene Überbleibsel des Alterthums wurden mit roher Hand verunstaltet oder vernichtet. Eine Verordnung des Parlaments verfügte, daß sämmtliche Gemälde der königlichen Gallerie, welche Jesus oder die heilige Jungfrau mit dem Kinde darstellten, in's Feuer geworfen werden sollten. Gleiches Schicksal erlitten die Werke der Bildhauerkunst. Nymphen und Grazien, welche unter ionischen Meißeln entstanden waren, wurden den Händen puritanischer Steinmetzen übergeben, welche sie anständig machen mußten. Gegen leichtsinnige Vergehen aber kämpfte die herrschende Partei mit einem Eifer, der ebenso wenig durch Humanität als durch gesundem Menschenverstand gemäßigt war. Man erließ strenge Gesetze gegen das Wetten und eine Verordnung verhängte die Todesstrafe über den Ehebruch. Der unerlaubte Umgang der Geschlechter, selbst wenn weder Verführung und Gewaltthätigkeit dabei vorkam, noch die Sittlichkeit beleidigt oder das eheliche Recht verletzt war, galt für ein schweres Verbrechen.
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