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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Die Brust war ihm eng, er mußte ins Freie. Am Brunnentrog wusch er das Gesicht, dann stürmte er durch die Landschaft, und plötzlich entschloß er sich, in die Stadt zu gehen. Dort angelangt, frühstückte er hastig in einem Kaffeehaus an der Mainbrücke, danach suchte er den Professor Barenius auf, seinen Universitätslehrer, einen der wenigen Menschen, mit denen er noch Beziehungen unterhielt. In gepreßten Worten berichtete er über die letzte Wendung des Prozesses und fragte den greisen Juristen, ob er kein Mittel wisse, den Urteilsvollzug zu verzögern. Barenius verneinte. »Ich werde die Kinder nicht preisgeben,« erklärte Ursanner zähneknirschend. »Dann bleibt nichts andres übrig als mit ihnen zu fliehen, und zwar rasch und ohne Aufsehen,« war die Antwort. Ursanner schüttelte heftig den Kopf. »Fliehen? Das hieße ein Unrecht bekennen. Nimmermehr.«
Denn bis zur Reformation war es nicht nur Sitte, sondern sogar Gesetz, daß Universitätslehrer sich nicht verehelichten: so sehr wurden die Schulen, auch die Hochschulen als kirchliche, ja geistliche Anstalten angesehen und die „geistigen“ Personen als „Geistliche“. Nur beschränkte Ausnahmen wurden allmählich mit der Verehelichung gestattet für Mediziner und Juristen; Rektor konnte lange Zeit, auch in Wittenberg, nur ein unverehelichter Professor werden.
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