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Aktualisiert: 20. Mai 2025
Die in Oberschöna abgeschlossene Punktation besagte: Es soll ein Handelsverein geschlossen werden zwischen Sachsen, Kurhessen und Thüringen. Sechs Monate nach der Konstituierung des Vereins soll über gemeinsame Handelsverträge und Retorsionen beraten werden.
Noch deutlicher sprach der neunte Artikel, der jedem Vereinsstaate das Recht zu einseitigen Retorsionen vorbehielt; Kurhessen hatte diese Bestimmung gefordert, und der Kurfürst verstand unter Retorsionen jede gehässige Gewalttat wider die Nachbarn.
Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen, so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen , und der Staat wurde allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief.
Freilich ging aus dem Wortlaut jener Verabredung wie aus dem ganzen Verhalten der Bundesgenossen unzweifelhaft hervor, daß an Preußens Beitritt nicht entfernt gedacht wurde. Man hoffte Macht gegen Macht mit Preußen über Handelserleichterung zu verhandeln und wollte im Notfall selbst Retorsionen gegen die preußischen Zölle anwenden.
Der neue Handelsverein richtete sogleich an den Bundestag eine Bittschrift um Ausführung des Artikels 19, Beseitigung aller Binnenmauten und Erlaß eines deutschen Zollgesetzes, das den Zöllen des Auslandes mit strengen Retorsionen begegnen sollte, bis sich ganz Europa über allgemeine Handelsfreiheit verständigt hätte denn noch bekannte sich List, gleich den meisten Süddeutschen jener Zeit, im Grundsatz zu den Lehren des Freihandels.
Die preußisch-bayrischen Verhandlungen blieben ein Schlag ins Wasser, solange der Verkehr zwischen den beiden Staaten den willkürlichen »Retorsionen« des mitteldeutschen Vereins unterlag.
Nachdem man sechs Monate auf die bayrischen Instruktionen gewartet, erklärte endlich (Juli 1821) der bayrische Bevollmächtigte, sein Hof verlange, daß das bestehende bayrische Zollgesetz dem Vereine zur Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von neuem. Darauf, nach anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines zu erproben. Frankreich erließ am 23.-April 1822 ein neues Douanengesetz, das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feindlich verletzte, die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutschland, Schlachtvieh und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte. Baden verbot (17.-Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg schloß sich diesen Retorsionen an; mit Bayern war keine Verständigung zu erzielen. In seiner Not wendete sich Berstett an Metternich, bat die Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten (12.-August) erwiderte der
Die Staatszeitung und Buchholzs Neue Monatsschrift begannen den Federkrieg gegen den Handelsverein »Eine Souveränität, die sich durch bloße Opposition geltend machen will rief Buchholz warnend , steht im Widerspruch mit sich selbst und kann nur Niederlagen erfahren.« Auch durch Retorsionen wollte Motz den Gegnern zu Leibe gehen; er dachte den sächsischen Fabrikanten den Meßrabatt zu entziehen und in Magdeburg eine Messe zu errichten.
Törichte Retorsionen belästigten den Verkehr. Als Württemberg mit der Schweiz über einen Handelsvertrag verhandelte, sendete Baden sofort einen Bevollmächtigten nach Zürich, um den Fortgang des Geschäftes argwöhnisch zu beobachten.
Schritt man darauf zu den verabredeten »Retorsionen«, wurde die Durchfuhr von Bayern nach Preußen und von einer preußischen Provinz zur anderen mit hohen Zöllen belastet, dann war Preußen einer reichen Einnahmequelle und seines wirksamsten Unterhandlungsmittels zugleich beraubt; nicht bloß die Erweiterung des preußischen Zollsystems wurde verhindert, der Bestand des Systems selber ward in Frage gestellt.
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