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Die preußische Regierung sah diesen wohlgemeinten aber aussichtslosen Verhandlungen gelassen zu, da sie sich mit jedem Jahre mehr von der Lebenskraft ihres eigenen Zollgesetzes überzeugte, und ließ sich in ihrer kühlen Geringschätzung nicht stören, als die landesüblichen Kraftreden wider Preußens Zollsystem auch auf der Darmstädter Konferenz erklangen.

Er betonte den nationalen Charakter des Zollgesetzes, er hob hervor, dies Gesetz sei im Sinne des Artikels 19 der Bundesakte gedacht, sei bestimmt, zunächst in einem Teile von Deutschland die Binnenmauten aufzuheben, sodann auch anderen Bundesstaaten den Anschluß zu erleichtern; der König verdiene den Dank der Bundesgenossen, da er begonnen habe, den deutschen Markt von der Herrschaft des Auslandes zu befreien.

Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut gegen den unredlichen kleinen Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau und Bernburg um die Aufnahme einiger

Von den preußischen Zuständen besaß List nur sehr mangelhafte Kenntnis; sein Verein ward durch die Hoffnung auf baldige Wiederaufhebung des preußischen Zollgesetzes zusammengehalten und besaß Korrespondenten in allen größeren deutschen Staaten, aber, bezeichnend genug, keinen in Preußen.

Badische Landwirte bezeugten schon im Voraus dem Minister Berstett: durch die Darmstädter Konferenzen sei »der Grund gelegt zu einem glorreichen, einem wahrhaften Nationalinstitute«. Sogar jener kluge E. W. Arnoldi in Gotha, der zuerst unter den deutschen Geschäftsmännern die nationale Bedeutung des preußischen Zollgesetzes erkannt hatte, ließ sich jetzt durch die Zeitströmung fortreißen und bat seinen Herzog um Anschließung an die süddeutschen Staaten, weil Gotha den Wettbewerb der überlegenen preußischen Fabriken nicht ertragen könne.

Alsbald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen seien unfruchtbar, weitläufig, gefährlich; Preußen müsse die vollständige Annahme seines Zollgesetzes verlangen.

Der neue Handelsverein richtete sogleich an den Bundestag eine Bittschrift um Ausführung des Artikels 19, Beseitigung aller Binnenmauten und Erlaß eines deutschen Zollgesetzes, das den Zöllen des Auslandes mit strengen Retorsionen begegnen sollte, bis sich ganz Europa über allgemeine Handelsfreiheit verständigt hätte denn noch bekannte sich List, gleich den meisten Süddeutschen jener Zeit, im Grundsatz zu den Lehren des Freihandels.

Zur rechten Stunde fanden die Urheber des preußischen Zollgesetzes einen mächtigen diplomatischen Bundesgenossen an dem neuen Referenten für die deutschen Angelegenheiten, J. A. F. Eichhorn, den sein Chef Graf Bernstorff auf dem Gebiete der Handelspolitik völlig frei schalten ließ.

Unter solchen Umständen mußten die Verhandlungen entweder scheitern oder zu einem Kompromisse führen: zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußischen Zollgesetzes, aber mit selbständiger Zollverwaltung für beide Teile. Überraschend schnell, in wenigen Tagen wurde die Lösung gefunden, wonach die süddeutschen Kabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten. Am 11.

Maaßen freilich, Klewiz und die anderen Urheber des preußischen Zollgesetzes konnten aus den Ratschlägen des badischen Staatsmannes nichts lernen. Für sie war das Richtige in seiner Denkschrift nicht neu, das Neue nicht richtig.