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Aktualisiert: 5. Juni 2025
Solange man noch mit Leistungswert der Arbeit rechnet, und im Übergangsstadium wird man das sicher nicht umgehen können, wird allerdings auch noch immer eine Art Lohnsystem aufrechterhalten werden müssen, und die Forderung: Abschaffung des Lohnsystems, hat denn auch in der Praxis eine ganz andere Anwendung gefunden. Nicht die Form Arbeitslohn ist es, die in Wirklichkeit bekämpft wird.
Wie wäre es, wenn man in der Umgegend ein kleines Gut pachtete? Alle Morgen, ehe er seine Kranken besuchte, würde er hinreiten und das Nötige anordnen. Der Ertrag käme auf die Sparkasse, später könnten ja irgendwelche Papiere dafür gekauft werden. Inzwischen erweiterte sich auch seine Praxis.
Die Arbeiterklasse hat in der Praxis sich ganz anders zu ihr gestellt. Gegen nichts haben sich die Arbeiter aus guten Gründen schärfer gewandt als gegen eine andere Art Bezahlung als durch den Lohn, gegen eine Ausgleichung der Arbeit, die etwa bestand in der Zuwendung von Lebensmitteln, Wohnung usw.
Hier hört man immerzu zwei Worte: das eine heißt Theorie und das andere Praxis, und es ist gut, wenn man alle beide hat, und das eine ist ohne das andere nichts wert, aber das zweite ist doch das beste. Und das erste Wort bedeutet, daß man von einer Arbeit die Ursache und den Grund kennt, aber das andere Wort bedeutet, daß man die Arbeit auch ausführen kann, wie zum Beispiel jetzt mit dem Sumpf.
Das ausdrucksvolle und kommunikative Potential der Sprache erreicht seinen Höhepunkt, wenn die Pragmatik, die sie möglich und notwendig machte, ihr eigenes Effizienzpotential erschöpft hat. Schriftkultur kann die menschlichen Fähigkeiten in der Praxis außerhalb ihres eigenen pragmatischen Bereichs nicht mehr unterstützen.
Diese Einschränkung ist einer der Gründe dafür, daß Schriftkultur unsere aus der Praxis der Interaktivität hervorgehenden Erwartungen nicht mehr erfüllen kann. Eine metaphorische Verwendung des Begriffs der Interaktivität, die die "interaktive" Beziehung zwischen Leser und Text durch Lektüre, Interpretation und Verstehen beschreibt, ist eine ganz andere Angelegenheit.
Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des Tatsächlichen gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu vergleichen mit den Vorschriften der Gesetze, auf die sie sich stützt und komme damit zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben und welche Befugnisse sie den Polizeibehörden in Hinsicht auf jene Rechte einräumen.
Die der menschlichen Praxis zugrundeliegende Struktur, die das Bedürfnis nach Schriftlichkeit und Schriftkultur bestimmte, determinierte auch das Bedürfnis nach den angemessenen Ausdrucks-, Kommunikations- und Bedeutungsmitteln. Dies zeigt sich in der Politik noch deutlicher, da sie in einen auf Schriftlichkeit basierenden Rahmen eingebettet ist.
Indem ich nunmehr zur Begründung dieser bis jetzt ohne Beweis hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die Tatsachen zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.
Denn neben dem Parlament besteht in England noch die Krone, die nach dem Buchstaben des Gesetzes noch sehr viele Rechte hat, wenn sie auch in der Praxis von den meisten keinen Gebrauch macht. Immerhin hat sie mehr Rechte, als man gemeinhin annimmt.
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