United States or Honduras ? Vote for the TOP Country of the Week !


Dieses würde man unter die noch unbekannten Wohlthaten des Postwesens rechnen können. Wegen der Bezahlung des Porto's für solche dicke oder starke Briefe pflegt sehr oft zwischen den Correspondenten und den Postofficianten Mißverständniß zu entstehen, da es manchen befremdet, wenn mehr, als gewöhnliches Porto gefordert wird, indem viele glauben, ein Brief sei ein Brief.

Dagegen hört man fast =täglich Klagen und Beschwerden über das Postwesen= und über Postbediente; daher entstehen so viele Verdrüßlichkeiten, Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den Postofficianten und den Reisenden und denen, welche mit der Post etwas versenden, oder empfangen. Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht nicht selten Verdruß und Verlust.

Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte gebräuchliche Taxe.

Eben so muß man sich auch verhalten, wenn uns =auf der Post etwas beschädigt, oder gar abhanden gekommen ist=. Mündliche Anzeigen dringen nicht immer gehörig ein und werden nicht selten von den mit Geschäften überhäuften Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser Acht gelaßen. Auf schriftliche Anzeige wird aber gehörige Auskunft gegeben werden müssen.

In den meisten Fällen, ja fast immer kann man versichert seyn, daß der Verlust eines Briefes nicht durch die Postofficianten veranlaßt wird, da sie zu viele Ursachen haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl zu verwahren.

Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und begangen werden können.

Die Postofficianten sollten zwar solche schlecht verwahrte Briefe nicht annehmen: allein solches ist nicht immer zu verhüten, da man nicht immer im Stande ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks gehörig zu beurtheilen. Bei =Goldversendungen= kann man Summen von 500 Thalern und darüber, auf angezeigte Art, in den Brief legen.

Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß, und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es z.

Inzwischen kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Postofficianten nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig verfahren werden, da sie stets befürchten müssen, daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr scharf und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur Last zu legen.