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Aktualisiert: 30. Juni 2025


Da es geschehen war, gab ich meine Sachen im Kargrat so in Verwahrung, daß sie gesichert waren, und reiste sogleich wieder ab. Ich hatte die Pferde, die ich von dem letzten größeren Orte in das Kargrat mitgenommen hatte, bei mir behalten und fuhr jetzt mit ihnen wieder fort. Auf dem ersten Postamte verlangte ich eigene Postpferde und schlug die Richtung zu meinen Eltern ein.

Um einem solchen Examen enthoben zu seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen, daß er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von dem Postamte seines Wohnorts eine Bescheinigung über das Eigenthum seines Fuhrwerks geben lasse, welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und dadurch größere Weitläuftigkeiten vermeiden könne.

Wer hat denn aber hier im Wagen geschossen?“ rief der Conducteur jetzt mit strengerer Amtsmiene, während die Dame entsetzt über ihre Hutschachtel herfiel, den erlittenen Schaden zu besichtigen, „ich werde Sie im nächsten Postamte anzeigen. Sie da, was thun Sie mit einem geladenen Pistol in der königlichen Post?“

Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den man zu haben wünscht, bestimmen muß.

Er war in der ersten Zeit fast alle Abende bei ihr. Dann mindestens drei-, viermal in der Woche. Nie durfte er ihre Wohnung ungerufen betreten. Immer, wenn er von der Arbeit kam, hatte er zuerst auf dem Postamte in der Nähe nachzufragen: zuweilen war ein Brief da, der die Verabredung dieses Abends auf den nächsten oder übernächsten verschob; jedesmal aber mußte er an der Ecke der Straße erst nach der Alten sehen, bevor er zu ihr kam: war sie da, so huschte sie schweigend vor ihm her, und er folgte ihr die Straße hinunter und die in ewiger Dämmerung liegenden, teppichbelegten Stufen der Treppen hinauf bis in das hohe, schwüle Gemach.

Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Ist aber wirklich zu viel Porto angesetzt und solches nicht von dem abliefernden, sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der Brief aufgegeben wurde, geschehen: so wird der Brief auf der Route zurück gesendet werden müssen, damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert werden könne, wo er begangen ist. Dieses wird auch nöthig seyn, wenn ein Francobrief dennoch mit Porto belegt ist.

So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen einzeln Brief, oder Packet, als Estaffette, durch die Post besorgen lassen kann; so kann man auch einen Menschen auf ähnliche Weise durch die Post verschicken. Will Jemand selbst einen Brief von einem Orte zum andern bringen, oder wird eine Person abgeschickt, um eine Nachricht mündlich zu überbringen und bedient sich ein solcher Reisender der Post; so nennt man ihn einen =Courier=. In Frankreich heißt auch jede reitende Post, oder jeder Postreiter Courier. Ein Courier reiset, wie eine Estaffette und wird auf ähnliche Weise durch die Post fortgeschaft, von Station zu Station. Gewöhnlich wird auch das Meilengeld nach der Estaffettentaxe bezahlt. Wenn ein Courier von Petersburg nach Paris gehen soll; so kann derselbe nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen, als daß er sich zu dieser Absicht, bei dem Postamte zu St.

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