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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen, höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine volle Stunde zu warten.

=Extra-Post= ist dadurch von =ordinären Posten= verschieden, daß wie letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen, erstere alsdann nur fährt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden.

Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den man zu haben wünscht, bestimmen muß.

Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen Wagen für bestimmte Gebühren leihen.

Ausser dem Koffer noch viele andere kleinen Packete, Schachteln und dergl. auf der Post bei sich zu führen ist nicht rathsam, theils weil diese leicht beschädigt und nicht gut verwahrt werden können, theils auch weil sie gewöhnlich dem Reisenden selbst zur Last sind. Vom Reisen mit Extra-Post.

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