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Aktualisiert: 1. Juli 2025
Ende Mai 1872 verwarf das Oberappellationsgericht in Dresden unsere Nichtigkeitsbeschwerde, es war somit das Urteil des Schwurgerichtes rechtskräftig geworden. Liebknecht trat Mitte Juni seine Haft in Hubertusburg an. Ich hatte nach Schluß des Reichstags auch noch eine Anklage zu erledigen.
Dabei hatten wir beide eine Resolution einzubringen versucht, für die wir aber nicht die nötigen Unterschriften erhielten, in der die Einführung des Milizsystems, also die Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Muster Scharnhorsts und Gneisenaus gefordert wurde. Liebknecht wünsche, daß der Norddeutsche Bund überhaupt nicht existiere.
Schweitzers und Mendes Staatsstreich machte in weiten Kreisen des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins böses Blut. Ein Teil der intelligenteren Mitglieder sah ein, daß es kein Auskommen mehr mit Schweitzer gebe und er das Hindernis einer Einigung sei. Bracke ließ durch Vermittlung von Bremer-Magdeburg Liebknecht und mich wissen: sie wünschten eine Zusammenkunft mit uns. Auf diesen Wunsch gingen wir bereitwillig ein. Am 22. Juni abends trafen wir uns
Schweitzer sei in Haft; seinen Entschließungen könne er, der „Sozialdemokrat“, nicht vorgreifen, er glaube aber versichern zu können, daß er jedem, also auch den Herren Liebknecht und Bebel, auf der Generalversammlung in Barmen-Elberfeld Rede und Antwort stehen werde. Liebknecht werde also beim Wort genommen.
Ließ aber jemand sich merken, daß er mit Liebknecht und mir sympathisiere, so galt dieses selbst in den Augen der meisten Mitglieder als ein Verbrechen, womöglich größer als Blutschande oder Mord. Das war die Folge der systematisch von ihm betriebenen Verhetzung.
Ich möchte hier die Bemerkung einschalten, daß die Teilnahme an den Reichstags- und Zollparlamentsverhandlungen für Liebknecht und mich ein großes Opfer war. Zwar taten unsere Wahlkreise, und namentlich der meine, was sie konnten, um uns finanziell zu unterstützen.
Dieses wurde abgelehnt, nicht weil der Gedanke der Einigung unseren Widerspruch fand, sondern weil namentlich Liebknecht Schweitzer nicht traute. Er sah in dem Flugblatt eine Falle. Mir machte der Vorschlag den Eindruck, daß Schweitzer seine Nachfolger damit ärgern und in Verlegenheit bringen wollte.
Der Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. Unsere Parteigenossen waren über das Urteil höchst aufgebracht.
Doch zeigte sich auch hier, daß die Süddeutschen an Zähigkeit hinter den Norddeutschen zurückstanden. Liebknecht und ich hatten manchmal Mühe, dem uns näher stehenden Teil der süddeutschen Abgeordneten den Rücken zu steifen.
Bismarck der Wohltäter der Arbeiter, Liebknecht und Bebel ihre Verräter. Das war das Resultat der Schweitzerschen Erziehungsmethode. Wie schon früher gemeldet, wurde ich trotzdem gewählt, die wenigen hundert Stimmen der Lassalleaner gaben nicht den Ausschlag.
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