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Aktualisiert: 11. Juni 2025
Aber erst eine zweite Schlacht, die der Konsul Manlius den Latinern und Kampanern bei Trifanum lieferte, machte dem Krieg ein Ende; Latium und Capua unterwarfen sich und wurden um einen Teil ihres Gebietes gestraft. Einsichtigen und ehrlichen Lesern wird es nicht entgehen, dass dieser Bericht von Unmoeglichkeiten aller Art wimmelt.
Daher der schnell entwickelte Wohlstand dieser Gegenden und ihre maechtige Handelsstellung, waehrend Latium vorwiegend eine ackerbauende Landschaft bleibt.
In der Tat befanden sie sich fuer den Handel in der guenstigsten Stellung und in einer weit vorteilhafteren als die Bewohner von Latium.
Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen; vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der Roemer zu den Phokaeern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten sollen sogar gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in Spanien, das spaetere Saguntum gegruendet haben.
Der Grund dieser auffallenden Erscheinung ist, dass der Grosshandel von Latium von Anfang an sich in den Haenden der grossen Grundbesitzer befunden hat eine Annahme, die nicht so seltsam ist, wie sie scheint.
Dies aramaeisch-hellenische Alphabet ist denn auch den Italikern zugebracht worden und zwar durch die italischen Hellenen, nicht aber durch die Ackerkolonien Grossgriechenlands, sondern durch die Kaufleute etwa von Kyme oder Tarent, von denen es zunaechst nach den uralten Vermittlungsstaetten des internationalen Verkehrs in Latium und Etrurien, nach Rom und Caere gelangt sein wird.
Niemals hatten diese Geschlechter im Herzen die Übertragung der Weltherrschaft von der Tiberstadt nach Byzanz anerkannt: in dem byzantinischen Kaisertum erblickte Valerius den Gipfel aller Tyrannei: und um jeden Preis wollte er die Habsucht, den Glaubenszwang, den orientalischen Despotismus dieser Kaiser von seinem Latium fern halten.
In offenbarem Zusammenhang mit dieser Krise in dem Verhaeltnis zwischen Rom und Latium steht die um das Jahr 370 erfolgte Schliessung der latinischen Eidgenossenschaft ^11, obwohl es nicht sicher zu bestimmen ist, ob sie Folge oder, wie wahrscheinlicher, Ursache der eben geschilderten Auflehnung Latiums gegen Rom war.
Allein die einfache und rein volkstuemliche Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin, dass das Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in ganz Latium. Am schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den Bestimmungen ueber den Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit des einzelnen Buergers.
Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, es in Rom oder doch in Latium einmal eine Zeit gegeben hat, wo wie der Staat selbst, so auch jedes seiner letzten Bestandteile, das heisst jedes Geschlecht gleichsam monarchisch organisiert war und unter einem, sei es durch Wahl der Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat nichts gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und demnach eine vom Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige Institution, gegenueber der letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit der Buerger gebildeten gewissermassen eine repraesentative Versammlung von Volksvertretern.
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