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Aktualisiert: 5. Mai 2025


Obwohl die englischen Städte im Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten" nicht gehindert werden sollte.

Da der Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis . Doch erschienen die wendischen Städte zu diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln wollten.

Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit den übrigen Hansestädten in Kraft treten.

Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten.

Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen .

Eine Petition der aus Preußen und den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab .

Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten . Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun hätten.

Das Kontor fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten , aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt seien.

Schluß: Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des englischen Siegs 193-195 Einleitung. Unter den Hansestädten waren vornehmlich die rheinisch-westfälischen und die preußischen Städte am Handel mit England beteiligt. Köln im Westen und Danzig im Osten waren die Hauptträger dieses Verkehrs.

Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen.

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